der Gemeinde. Diese drei Stücke entwirft undübergiebt den Sreuerdireclor.
Mittheilung der Messung und dA' ,Abschätzung an die Eigenthü-. mcr der Gemeinde.
g5.
Das ganze Cataster muß sich unter den AMder Grundbesitzer machen, und sie müssen allen sci-nen Arbeiten aufs genaueste folgen könne». Siekonnten den Geomerer bei seinen Arbeiten besuchn— Eben so konnten sie den Abschätzer bei der seini-,gen begleiten und zusehen, in welche Classen er ih»Grundstücke stellte. — Allein hiermit noch nicht zu-frieden, verordnen.' die Regierung, daß sobald dieMessung und die Abschätzung vollendet, jedem Ei-genthümer die Resultate mitgetheilt würden, welchseine Grundstücke betreffen, damit er, wenn er indiesem glaubt Fehler wahrzunehmen, er solche.an-zeigen und auf ihre Berichtigung antragen könne.
Die Büllctins.
96.
Der Stcucrdirector läßt so viele Bü-etins bruk-ke», als die alphabetische Liste des Geometeck,