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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
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221
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>N die Parcclle, welche in der und der Classe stände,ihm unrecht classirt zu seyn schiene, und daß sie viel«m mehr in die und die Classe gehöre. Er entwickeltM dann hierfür seine Gründe.

" Diese Einsprache überzieht er gleichfalls dein

^ Mairc.

Einsprachen gegen die Abschätzung.

Ein einzelner Einwohner kann nicht gegen die^ Abschätzung im Allgemeinen oder gegen die besonr

^ deren Culturen oder besonderen Classen Einsprüche

" einlegen — sondern dieses müsse« Alle thun, diedabei bethciligt sind. Nur in dem Falle kann es"i ein Einzelner, wenn ihm eine ganze Classe gchörs,

"" ober wenn der Gegenstand einzeln in der Gemeinde

E ist, z. B. eine Mühle, ein Hammerwerk, ein

schloß u. s. w.

! Die Cantonalvcrsammlung ist die Behörde, wo

die Einreden gegen die Abschätzungen im Allgemein. nen oder auch gegen einzelne Classen angebracht

>p, °>erde«^

^ Auf die Cantottalversammlung sendet jede Ger

M «icinde einen Deputieren, der aus den Stcuerpflich,

j« rigen gewählt wird. Diesem werden die Einreden,

»«! dir gegen die Abschätzung gemacht werden, mitgn