wünscht deswegen die Meinung allen EingesessenenLurch den Deputieren kennen zu lernen, den derGemeinde-rath zum Wortführer bei der Cantonalver-sammlung gewählt hat.
Jeder Deputiere muß sich daher betrachten, alswenn er beauftragt wäre, über das Interesse desCantons zu wachen, und der Hauptgegenstand seinerSendung muß der seyn, das genaueste Gleichgewichtzwischen den Abschätzungen aller Gemeinden zu er-halten.
Einrichtung der Cantonalvcrsammlung.ro4.
Die Versammlung ist durch den Unterpräfcctenprästdirt. Der Steuerdircctor und der Inspektorsind zugegen, ein Stcucraufseher hat die Verrichtun-gen des Sccretärs.
Der Steucrdirector, der Jnspector und derStcucraufseher haben nur eine berathende Stimme,keine entscheidende. Sie können Bemerkungen ma-chen und nöthige Erläuterungen geben.
Jeder Deputiere muß das Protocoll der Wahldes Gemeinde-raths zu seiner Beglaubigung mit-bringen.
Die Cantonalversammlung kann nicht länger,als acht Tage dauern. Sie kann sich nicht über