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In der vierten der steuerbare Anschlag desganzen Artikels, oder die Summe aller einzelmStücke.
Die übrigen Colonnen sind zum NachschrÄinfür die folgende» Jahre bestimmt. Wenn z. B. imJahr i8io seine Steuer 18 Fr. war, er k>»iflaber i8ri ein Stück, und sie wird 20 Fr., sswerden diese 20 Fr. in die Colonnc 1811 gcschriabcn, und so dient die summarische Mutterrollc nchrend 10 Jahre.
(Das An/ und Abschreiben geschieht aufdMMutationsregister. Hiervon weiter unten.)
Die Heberolle.
rog.
Die Heberolle, nach der der Steuerenipfängadie Steuern empfangt, wird auf der SteuerdirMionnach der summarischen Mutterrolle jährlich angcfc»tigt, und vom Präfcctcn durch seine Unterschristi"Vollzug gesetzt.
Auf der ersten Seite enthält sie:
i) Die Grundsteuer, welche der Gemeinde nachihrem Antheile an der Steuer des Contoszugewiesen worden.