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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
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259
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Diese werden nach Tagegeldern bezahlt (sie er-halten gewöhnlich 8 Franks). Der Präfect bc,stimmt sie.

Die Anzahl der Tage, welche sie auf die Ab-schätzung einer Gemeinde verwenden, bestimmt sichnach einem Etat, den der Steueraufscher aufstellt,in welchem der Tag der Ankunft in der Gemeindeangegeben wird — die Arbeitstage — und der Tagder Abreise. (Im Durchschnitt dauert die Abschäzrzung einer Gemeinde 3 bis 4 Wochen.)

Drei Viertel seiner Bezahlung erhält er, wennder Präfect die Abschatzung«vorläufig angenommen,das letzte Viertel nach der Haltung der Cantonal-Versammlung.

Wird er zu dieser gerufen, so wird ihm seinAufenthalt auf dieselbe Weise vergütet.

Die Anzeiger.

118.

Wenn der Abschätzer genöthigt ist, einen An«^'>ger zu nehmen, so wird dieser auch Tageweise^iahlt, nach dem Etat, den der Stcuecaufseher hier-

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