Diese werden nach Tagegeldern bezahlt (sie er-halten gewöhnlich 8 Franks). Der Präfect bc,stimmt sie.
Die Anzahl der Tage, welche sie auf die Ab-schätzung einer Gemeinde verwenden, bestimmt sichnach einem Etat, den der Steueraufscher aufstellt,in welchem der Tag der Ankunft in der Gemeindeangegeben wird — die Arbeitstage — und der Tagder Abreise. (Im Durchschnitt dauert die Abschäzrzung einer Gemeinde 3 bis 4 Wochen.)
Drei Viertel seiner Bezahlung erhält er, wennder Präfect die Abschatzung«vorläufig angenommen,das letzte Viertel nach der Haltung der Cantonal-Versammlung.
Wird er zu dieser gerufen, so wird ihm seinAufenthalt auf dieselbe Weise vergütet.
Die Anzeiger.
118.
Wenn der Abschätzer genöthigt ist, einen An«^'>ger zu nehmen, so wird dieser auch Tageweise^iahlt, nach dem Etat, den der Stcuecaufseher hier-
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