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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
Entstehung
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270
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Plans ausspricht, so sendet er seinen Beschluß«!,den Minister.

Den Beschluß, mit welchem der Präfect dievorläufige Annahme einer Abschätzung erklärt, scndkter in den nächsten « Tagen an den Minister m!den Etats der Abschätzung No. K., n. und 12.

Wenn der Präfect eine Abschätzung reimstund *eine Gegcnabschähung anordnet, so sendet erebenfalls diesen Beschluß an den Minister, um MGenehmigung zu erhalten.

Der Präfect benachrichtigt den Minister mder Zusammcnrufung der Gemeinderäthe, um ihnDeputieren zur Cankonalversammlung zu erwähle».

Ebenfalls zeigt er ihm die Zusammenbaust»-der Cantonalversammlung an.

Ist die Cantonalversammlung geschlossen, stzeigt er dieses ebenfalls an, und theilt dem Mich»die Resultate ihrer Berathungen mit.

Sobald der Präfect auf den Bericht des Stcumdirectors über die Einreden und Vorschläge derC»>"tonalversammlung entschieden, so sendet er solche st"Minister, nebst folgenden Stücken:

1) Die Abschrift vom Protocoll der Versammln»-'

2) Den Bericht des Directors.

2 ) Seinen Beschluß, für den er die Genehmgung nachsucht.