Der Steucraufscher, der ihn unaufhörlich ie-gleitet, würde dieses nothwendigcrweise wahrnehmen,weil er das Tableau inäicstik trägt — und er denBesitzer nicht eher nennt, bis das Stück in sei«Classe eingetragen ist.
Endlich ist das Tableau über die Einclassirungder Stücke einen Monat lang auf der Manie nie-dergelegt, und alle Eigenthümer sind dabei intcres-sirt, die Fehler desselben anzuzeigen, wenn es wel-che hat.
Begünstigungen Eines Steuerpflichtigen gegenden Andern sind daher fast unmöglich. Auch isinichts vorhanden, was auf diese Vermuthung W,daß welche Statt finden; und bis jetzt hat sich »°chkeine Klage hierüber erhöbe».
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Die Begünstigungen Einer Gemeinde gegen dieAndern sind eben so wenig zu befürchten.
Die erste Sicherheit der Gleichheit der Gemciniden unter sich liegt in der innern Vollkommenheitjeder Abschätzung selber; — dann die Vergleichsder Abschätzungen unter sich.
Während der Abschätzer und der Steueraufsi-'her alle Sorgfalt auf die Abschätzung der einzelnenGemeinden verwenden, sucht der SttucrinsMer