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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
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301
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zu erwerben, der nur eine populäre und oberflächli,che Kcnnmiß des Gegenstandes besitzt.

Anders ist es da, wo die Arbeiten der Ver-waltung »nach Direktionen geordnet sind, und woauf derselben Direktion keine fremdartigen Gegen-, stände sind. Auf der Steuerdirektion sind keine Do-mäncnsachcn, und auf der Domänendirection sindkeine Stciicrsachcn.

Die Direktionen haben nichts zu berathen, son-dern das nur auszuführen, was ihnen von oben,vorn Minisicrio aus befohlen wird, und wenn dasMinisterium selbst so viel Kenntniß des Gegenstan-des besitzt, daß es so ein Äsoueil von oc> Bogen.herausgeben kann, in dem die ganze Mechanik desGeschäftes scharf angegeben, in welchem Jedem seinGeschäft angewiesen, und> Schritt vor Schritt vor--eschriebcn, was er zu thun hat, und in welcherDednung er es zu thun hat, dann bedarf es derBerathung und der Unparteilichkeit nicht, die ausder collegialischcn Verfassung hervorgeht, sonder»^der hat nur die Instruktionen zu studieren und zu^folgen.

^lid wenn dann der Sendgraf kommt (derder Generalinspector), so weiß dieser eben-KllS, waz ^ untersuchen hat, — nämlich: ob*^'schrifttn äßig gearbeitet worden» Ist