hiebci vom Kleinen aufs Große schließt, wie sWDaubuisson im Jahr »809 bei seiner schönen U-sung des Monte Gregorio gezeigt.
176.
Das Französische Cataster bietet dem Beobach-ter ein schönes und wohlgeordnetes Ganze dar.
Jeder Canton — und Frankreich hat ihm D2669 — wird als ein kleiner Staat für sich ^trachtct und catastrirt.
Er ist in Gemeinden eingetheilt, deren jede «der ein kleiner Staat ist, der aus Semem öe-besteht, die einzeln aufgemessen, und über die ein!Karle vorhanden, die im Atlas der Gemeinde ci»besonderes Blatt einnimmt.
Jeder Eigenthümer kann beurtheilen, ob MStücke und die seines Nachbars richtig genieße»und richtig abgeschätzt worden.
Jede Gemeinde kann steh mit ihrer Nachlasmeinde vergleichen, und so kommt alles in dies-»»Staate in ein richtiges Verhältniß.
32 dieser Staaten bilden gewöhnlich ein 2»partcment. Das Gleichgewicht unter ihnendadurch erhalten, daß sie nach denselben V°M.tcn und auf dieselbe Weise catastrirt werden. -Dann daß dieselben Personen hieran Theil nehniw -