Indeß wae dieses Tableau doch nicht ganz sobeweisend, als es auf den ersten Anblick schien.Man hatte bei der Entwerfung desselben nicht be-stimmt: daß die ganz kleinen Steuerpflich-tigen sollten ausgeschlossen werden. Je-mand der 2 Franks Steuer zu »bezahlen hat, kannleicht um 5» x.6. herauf oder heruntcrkoinlnc». 8hätte bestimmt müssen werden, daß die Auswahlunter denen Steuerpflichtigen von mittler Erbsemüsse getroffen werden , die zwischen 25 und 5oFranks bezahlten.
Auch unter diesen würden sich Ungleichheitengefunden haben, die auf 5« Procent und drübergehen — wo dann der eine Eigenthümer doppelt soviel bezahlen muß wie der andere.
Dieselben Ungleichheiten, die zwischen den Eigen-thümern sind, finden zwischen den Gemeinden statt,die zu einem und demselben Canton gehören.
In den 2s Gemeinden des Landcantons Dann,von dem ich oben die Statistik anführte, die daSCatastcr aufgestellt hat, ging der Unterschied oft
Im neuen Cataster bezahlen fle also gleichsttwl-i,yi Franks. Die Niedrigsten sind also nws Verb»che heraufgekommen — und die Höchste» »m ^ jHälfte herunter.