Minister einmal über das Latastcr im Gesetzgebung-corps hielt.
In dieser sagte er: „Aus den bis jetzt cawstrirlei, Gemeinden gehe hervor, daß die Grund-steuer, sobald das Cataster vollendet, nur ein N«tel des reinen Ertrages seyn würde, so wie ihn dsiLatastcr in allen Departements, Canrons und Eameinden entwickele. Er könne mit Bestinimthcilsagen, daß sie nicht über ein Achtel gehen «ckdl,und er hoffe, daß sie vielleicht nur ein Zehntel seynwürde; doch ließe sich diesis noch nicht mit Gewiß-heit verbürgen.
Auch sieht man aus dieser Tabelle, daß derSteuerdirector le Rat sein Departement wvhi g«konnt hat, und daß er wußte, wo die Lanions jNsuchen, die am höchsten, und die am niedrigsten be-steuert waren.
Sobald diese durch das Cataster in einen Ver-band gelegt wurden, und ihre ganze bisherige Stcu-erquole vvn 621587 Fr. zusammenwarfen, und nunaufs Neue unter sich nach dem Cataster vertheilten,so hatten sie gleich einen richtigen Anschlag, der auchwürde geblieben seyn, da das Departement zuMauf seinem richtigen Neuntel stand.