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tigc Landmesserordnung auf das Rheinische Catcheanwendbar wäre. — Sie ist nur da anwendbar,wo der Boden wenig getheilt und die Bevölkern»-schwach ist. — Nicht da, wo 8000 Menschen aufder Quadratmeile wohnen, und wo der Boden sogetheilt ist, daß auf die Quahratmeile 2S00 Pmchlen kommen.
Zch habe zugleich eine große Menge Zahlen ikkannt gginacht, aus denen der innere Gcldhauchltdes Catastcrs klarer hervorgeht, als aus vielenten. Zahlen lassen sich nur durch Zahlen widcrlczr»,und ich habe gefunden, daß die Zahlen crsr rchnützlich werden, nicht wenn sie in den Akten nndin der Calculatur liegen, sondern wenn sie grdnck!werden und ins Leben kommen, so daß ZcdernMsie beurtheilen, widerlegen, oder gebrauchen k«>
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