cher seine Größe, seine Culturart, seine, Classe undsein reiner Ertrag angegeben worden.
Auf jeder Seite des Flurbuchs stehen nur 8Stücke, so daß zwischen zweien immer 4 Zeilen Imsind. In diese werden die Namen der Besitzer ein-geschrieben, nebst dem Jahre des Antritts, des Be-sitzes und dem RechtStitel desselben, als Kauf, Erb-schaft u. s. w. Auf diese Weise übersieht man alleBesitzer wie sie aufeinander gefolgt sind, den Aulund das Jahr des Besitzes. Der letzte ist der Ge-genwärtige. Bei dieser ganz einfachen Einrichtungkann das Cacastcr nie in Unordnung kommen.
Nach diesem Flurbuche konnte man die Steuererheben, da man jedes Stück in ihm findet, seineGröße, seinen reinen Ertrag und seinen Besitzer.Nur würde es beschwerlich seyn, da stedcr Besitzer,der 2 o Stücke hat, auch 2«mal darin vorkommt.-Man hat deswegen noch ein zweites Buch, bemjedem Steuerpflichtigen seine Stücke zusammenge-schrieben sind. Dieses ist das Erd, und Erb«buch.
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Außer dem Flurbuche, (das nach der SrS,«ung geht, wie die Stücke auf der Karre und -uldem Felde nebe» einander /regen), wird daher noch