Gründ, daß sie sehr niedrig angeschlagen werden,allein es ist kein Grund vorhanden, daß sie garnicht angeschlagen werden.
Das Princip ist: Sobald ein Capital in unbe-weglichem Eigenthume sichtbar wird, so wird vor-ausgesetzt, daß es eine Rente tragt, und diese RenteM besteuert. — Wo das Capital herkommt, wel-chrr Natur es ist, was es früher gewesen, nachdem asten wird nicht gefragt. Daß es unbeweg-lich und daß es sichtbar ist, — das ist dasEinzige, von dem bei der Grundsteuer die Rede ist,da diese beiden Eigenschaften den ganzen Kreis derGrundsteuer bestimmen und sie von allen andern^tkunn scharf absondern.
Auch haben wir eben gesehen, daß im Französ.Kataster die Gebäude auf dem Lande ohnehin sehrWlig angeschlagen werden, indem in dem CantonBonn von den 2722 Häusern jedes im Durchschnittiu >2 Franks an reinem Ertrage angeschlagen wor-! den. tzlx'n so wurden die ioi? Häuser im CamonP°>ch zu 12 Fr., und die >808 im Canton Rubc-"ch zu ,6 Fr. im Durchschnitte angeschlagen.
I Wenn also die Ackergebäude in gleichem Ver-hältnisse wären angeschlagen worden, so würde die/auf jedes Einzelne nicht viel betragen haben —-vdschon die Summe in einem ganzen