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Ueber das Cataster [2] : zweites Buch. Verfertigung des Catasters / von Benzenberg
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Achtzehntel, so hat man wieder ein Neuntel. DieEinnahme ist dann wieder dieselbe, und die Gründengenthümcr werden auf dieselbe Weise davon getrof-fen.*) Am einfachsten aber ist es, wenn man sieals eine Steuer ansteht, weiche von der Sil-be r e r n t e bezahlt wird, welche die Capi-talien jährlich tragen, die in unbewegli-chem Eigenthrrme angelegt sind. DieseAnsicht hat mehrere Vorzüge: zuerst bezahlt sie derEigenthümer; an diesem hat man die größte Si-cherheit da das Grundeigenthuni der Steuer zumPfande dient. Zweitens ist der bei weitemgrößte Theil der Ackerbauer Eigenthü-mer. Wir haben aber in der Statistik des Fran-zösischen Catasters gesehen, daß die Pachte in dcn ca-tastrirtcn Cantoncn nur Ein Achtel der Fläche wäret!und nur Ein Sechstel des Ertrags; also ist sie j»fünf Sechstel zu gleicher Zeit Capitalien- undGewerbesteuer. Endlich drittens führt die An-sicht, daß es eine Abgabe auf die Sichererm sty,welche das Grundcigcnrhum trägt, zu einer seheleichten Berechnung der Vcrthciiung, weil st-

Die tzusrts eolonisg, welche ehedem bei uns Meir allodialfreien Gütern gegeben wurde, wem ei»Mchter sie bewohnte, war eine solche Gewerbesteuer, t. E etrug nur Ei» Viertel her Steuer, die eiu i-7^ m Bauerngut würbe gegeben bade«, -E Pachter eines rktterfreien Gutes b,M ^reine lZuart« Colonica. !