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Ueber das Cataster [2] : zweites Buch. Verfertigung des Catasters / von Benzenberg
Entstehung
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118
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69.

Die ganze Buchführung geschieht auf tue Weisewie nachher im Catastcr, — damit die Statistik derGemeinden so lange in Ordnung bleibt, bis das Ka-taster der Gemeinde vollendet ist, welches, wen» steeine der letzten ist, immer noch 6 Jahre dauernkann. Es wird daher bei dem kleinen Flurbuchsnoch ein Supplementband angelegt, in welchem dieStücke eingezeichnet werden, so von den Bescherndnrchgciheilt werden. Ebenfalls wird beim großenFlurbuche ein Supplementband angelegt, in welchemdie Stücke vorgetragen werden, die im Hauptbandeausgestrichcn werden, weil sie getheilt werden, undnun als zwei oder drei oder mehrere Parccke» ^auf den Namen von mchrcrn Besitzern müssen ein.'geschrieben werde», da ste früher nur auf den At-men von Einem standen. Endlich wird beim Erk-und Erbebuche ein Supplementband beigelegt, «den neuen Besitzern, welche durch Erbschaft oder Kaufim Laufe der Jahre in die Rolle kommen — Htneues Folio eröffnet wird — um mit diesem die DuH >führung auf dieselbe Weise fortzusetzen, wie milk- snen, die durch den Tod oder durch Verkaufen >dem Erde und Erbebuchc weggehen. Wenn N!l>>> 1ein vorläufiges Kataster macht, so !man auch gleich vom Anfange dafür s"> ,gen, daß es sich so lange erhält, aisel izur Vcrtheilung gebraucht wird.—welches man unter den Ministern As"

«nd Deugnot im Bcrgischcn gewacht^