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Prognosticum in annum MDCV.
voller briider vnsinniger weise. Es gehört mehr zum tanz, dan ein Pfeiffer:vnd muss auch die Jahrszeit, das wetter, item der zustand eines regimentsvnd die läuffe zusammenstimmen, ein Kriegsvolckh bey einander vnd demfeind gleichsam vnder äugen sein, soll es ein Impressa oder schiacht &c.geben. Himmels halben allein finden sich hierzu dienstlich der 26. Januarii,12. Febr., 21. vnd 27. Martii, in wöllichem Monat die constellationes vnsChristen auff eine besondere weise angehen. Das meiste aber, so diss Jahrfürlauffen möchte, wiirt den 6. 9. 17. May, den gantzen Monat Junium,sonderlich 14. 15. 16. Junii, item 9. vnd 26. Julii seyn, sonderlich wasdurch einen gefasseten manlichen muth vnd Zorn verrichtet werden muss.Was aber seine gewisse Jahrzeit hat, dem gebe ich folgende tage zu einerzugab: 8. Augusti, 4. 9. 10. 13. 22. Sept., 6. 12. 28. Oct., 1. Nov.vnd 6. Decemb.
Dass aber auff Böhem vnd Mährern ausser dieses general vnderschied-liche vnd vngleiche Prognostica gestelt werden, acht ich, hab im Himmelnit gnugsamen grund, vnd ist demnach blllich, dass ich nit mehr einführe,dan ich zu, verantworten getrawe. Dan obschon nach gmeinem W T ahn Bö-heim vnderm Löwen, Mährern vnd Yngern vnderm Schützen sein solle, dieWag aber Österreich hat, würt nach meiner meinung die Fünsternuss inder Wag Böheimen vnd Mährern etwa so wol vnd mehr betreffen (nachdem sie sich darzu selber schickhen) als eben Österreich, dass ich jnenauch auff den 21. Martii, 25. Julii, 28. October zugleich, vnd diss allesnur allein zu dem end vermeldet haben will, damit ein jeder, der jme dieweil nimmet ein Prognosticum zu lesen, anstat einer vergeblichen forchtoder Hoffnung, vilmehr auff den lauff der Natur, als mechtige Wunder-werckhe Gottes des Schöpfers achtung gebe, vnd dahero desto mehr vrsachneme, Jne zu loben vnd zu preisen.
Will hiermit meniglichen ein glückselig freudenreich new Jahr von Gottdem Almechtigen gewünschet haben.
Nota: signum CD in praefatione interdum aeque valet signo CD CD: et signum Asigno iV ifc:, quia quintilis et sesquadri characteribus destituimur. K.