364
Judicium matris Kepleri.
intendierung der waffen, als wolten sie die an der stette entleiben, entliehauch mit gueten Wortten, vnd Verhaissung, das ihr nichtz darumben ge-schehen solle, vnd also auß alle miiglichste verteiffeliste weege, die sie immererdenckhen khennen, zuegemuettet, das sie deren heißen solle, deren sie nichtzbösses zuegefiegt, auch nicht zu heißen vermecht; vnd da sie es vß die weisse,wie es an sie begehrt worden (da Gott vor sey) vermecht oder verrichtethette, hierdurch alss durch ein oßenbarliche Teißelskunst, die aussgesetzteeüsseriste Straß vnd Pein verdient haben würde, die aber sie selbsten, alsdie ein andere Person hierzue zwingen wollen, auß ihren Hals (wann demanderst also) verdient haben. Vnd in summa ist disses Werckh (eingenom-menem bericht nach) also beschaßen gewesen, das khein wunder were, wannauch mein höchstgeängstigte vnd olmversehens überfallene Muetter sich ihrengrimm zu stillen vnd ihr leben vermeintlich zue retten, in etwas, so ihnenfürträglich, wie mehrmalen geschehen, hette verlautten lassen (das doch derAllmechtig gnediglich verhietet), dardurch aber sie vnschuldiger Weise voneinem nicht allerbest in den geschribenen Rechten erfahrnen Richter zur Tor-tur erkhendt, vnd entliehen durch Verhencknuss Gottes gar zue einem schmehe-lichen Todt gebracht hette werden mögen, dergleichen exempla die Büechervoll, vnd sonsten der obiger arthen für äugen schweben. Ja wann auch Gottder Herr scithero sich vber die zerritte Persohn vnverdienter Sachen erbarmet,vnd wider zu ihrer gesundthait hette. khommen lassen, würden hierdurch diseteißels leittc meiner Muether ihren gueten ehrlichen namen vnd leimueth vongrundt auss, nit anderst, dann hetten sie demselben mit einem Messer denHals abgestochen, vnd meine arme vnschuldige Mueter in den teißlischenVerdacht gebracht haben, als hette sie ihr wider geholßen, vnd hetten alsosie mit ihrer Beängstigung, obbeschriebenem aberglauben nach diss zuwegengebracht, vnd einen Teißel mit dem andern gebannet. Nun hab ich zwarnebens auss meiner Schwester schreiben verstanden, dass baids sie, ihr Hauss-würth vnd mein Brueder disse durch Teißelte injuri vnd gefehrung, nit alleineiner alten erlebten Matronen leib, ehr vnd guet, sondern auch ihrer gantzenungehörigen Freindtschaßt, mit schöpflung rathes für Gericht gebürender mas-sen zu prosequiren gedenckhen, darzue sie dann auch mir, aber fahrlessigervnd allzuvil sparsamer oder sonsten vnvorsichtiger weisse. durch schreibenangekhündet. Es ist mir auch durch andere Persohnen angekhindet worden,das schon alberait zwen Rechtstäge fürgangen, dieweil ich aber nit waiss, obmeine geschwisterige auch in meinem namen fürkhommen, ob sie auch allerNotturßt nach einkhommen vnd nichts versehen, das zue notlnvendiger Ret-tung meiner Güetter, höchst in gefahr gesetzten gueten Namens vnd glimpßsgehörig, vnd sonderlich weil die relation dahin verlautten will, alss ob auchIch selber verbottener Künsten bezüchtiget worden sey, dardurch disse vber-miettige gegenpart, waiss nit von was Bachereyen außgeblassen, mich vndmeine in die 15 Jahr bediente Kays, dienste gleichsam vber ein Hauss hin-auss blassen, vnd hiermit meiner Muetter (dahin ichs vilmehr deitte, als dasses eben von Hertzen geredt sein solte) das Hertz gantz vnd gar benemmenwellen. Hierauß vnd von meines merckhlichen zwifachen Interesse wegen ge-langt an ein Ersam Gericht mein in Rechten wohlfundirtes begeren, die wollenmir vnverzogenliche abschrißten alles dessen, was biss dato beederseitz fürdas Gericht einkhommen, communiciren, vnd bey dissem meinem aigenen wart-tenden Pötten nach Cantstatt (Cnustatt?) vß die Post zuekhommen lassen, vondannen ich die Verordnung gethan, das es nach Prag abgefiert vndt mir, der Ich