Band 
Volumen VIII. Pars I.
Seite
494
JPEG-Download
 

494

Judicium matris Kepleri.

clagtiu durch diss ihr begehren dasjenige, wass in angeregtem ersten Examine begriffensein möchte (gestaltsame bey selbigem sich etliche Zeugen befinden, welche von derReinbolden vnd ihrem Anhang gentzlich verleitet, auch durch die aussgebreitete sträff-liche diffamation allzusehr eingenommen worden), bekhennen solte, sondern dass denverniinfftigen Richtern der gantze zu Leonberg gehaltne Process für die Augen ge-steh werde.

Anlangendt aber die Zeugen, welche vom Fiirstl. Herrn Anwaldt gesteh worden,seynd selbige eben diejenige, so deren Coufrontation heygewol.nt, bey welcher der Vogtzu Leonberg gleichsam Präses gewessen, dass Directorium geführt, ihme selbsten seinesgefallens Adsessores erwehlet, vnd nicht die Eltisten im Gericht, sondern solche Leuthzu sich gezogen, welche ihme wol vermeint, theils der Keplerin abhold, theils abervmb dero Thun vnd Lassen geringe wissenschafft gehabt, desswegen diser ybelaffectionirten Zeugen aussschweiffende Aussag vmb sovil weniger in einige Considerationgezogen werden solle: Inmassen ermelter Vogt wegen etlicher wider ihne abgangnerBericht auff die Keplerin vnd die ihrige ein vnversühnlichen Widerwillen geworffen, hin-gegen der Reinbolden vnd ihrem Bruedern Vrban Kreitlin wol beigethan, auch (inmassener bey generalibus interrogatoriis nit verneint) dem Herrn Fürstl. Anwald eintweders diePeinlich Klag selbsten stellen lassen, oder auffs wenigst hierzu bericht vnd informationertheilt. So hat auch Statschreiber zu Leonberg fervorem juvenilem, dene er widerdie Keplerin allzusehr erscheinen lassen, noch nit abgelegt, auch vnder dess Vogtskurtzer Beamptung Burger, Bürgermeister vnd entliehen Statschreiber alda worden.Beneben gibt auch Herr Special (welcher sich so hefftig erzeigt, alss wann er etlichJahr pro Inquisitore were gebraucht worden) sein vnzeitiges Judicium zuvil an Tag,alss welcher nach Leonberg vor kurtzer Zeit, vnder deren die Reinboldische Yer-schreyung auff das höchst kommen, transferiret worden, auch anders nichts wissenkan, dan was er bey des Vogts, Statsclireibers oder auch der Reinbolden Befreundten,des Forstmeistern vnd Bürgermeisters Couversation (dan anderer Leuth gemeinschaffter sich vermuthlich wenig gebraucht) erlernt haben möchte. Welcher aber bey derKeplerin sich solcher gestalt erzeigt, dass wenig gunst bey deine zuverspüren gewessen,Sintenmahl er derselben das heylig Abendmahl versagt, da sie doch nit couvincirt,auch ihme Herrn Pfarrern von ihro für sein Person im geringsten nichts bösses oderärgerlichs bewust, hingegen er die Reinboldin (obwol dieselbige etliche Tag yber feldreiten vnd aussgehen kan, bey Hochzeitlichen Versammlungen vnd auff dem Marcktsich vilmahlen finden, vnd allein die Kirch ihro zuwider sein lasst) in ihrer Behaussungcommunicirt, aber nichts desto weniger bey ertheilter depositi >n selbsten bekant, dasssie in empfakung dess heyligen Abendtmals raach vber die Keplerin schreye.

Anlangendt die drey Beysitzere, so zu der Confrontition gezogen, ist vnderselbigen sonderlich Ludwig Bilfinger (wider welchen nit geringe causae rejectionis partimex propria ipsius confessione beygebracht werden möchten) der Beclagtin nit wenigabhold, vnd hat dem vnbegründten vnd von Reinboldischer Rechtsach verursachtenGeschrey allzuvil stat geben, dannenhero gegen der Beclagtin ein widrige affection ge-schöpfft, vnd diser Vrsachen willen vermutlich von dem Hern Vogt zu Beysitzernerwehlet worden.

Aber bey solchen Zeugen allen hat die Peinlich Beclagtin sich vmb so vil wenigerzubefahren, weil dieselbige sametlich bekennen müessen, dass Keplerin bey der Coafron-tation im geringsten nichts bekennet habe, wissen also anders nichts zu deponiren, wederwass sie von denjenigen gehört, welche mit ihr Kepplerin allss interessirte Partheyenconfrontirt, die mit grossem wider sie gefassten Hass vnd Keil eingenommen, auch indissem Peinlichen Process weder beaidigt, noch sonsten ordentlich examiniret worden.

Sonsten zur Hauptsach sich etwas mehrers zu neben, hat dieselbige daheroihren anfang genommen, dass Reinboldin vor 10 Jahren auss allerhand Vrsachen ingrosse, langwierige Haupt Krankheit gerathen, bey wehrenden, disem Zustand sie ybelfundirte Artzt, vnd allerhand vnordenliche mittel, dardurch die beschwehrlichkeitmehr zu dan abgenommen, gebraucht (alss im ersten examiue zu finden, dass sie vongebrauchtem Artzt einen Trunckh eingenommen, welcher sie halber vnbesindt genacht,der ihro fast das hertz abgestossen vnd die Augen hefftig zum Kopff herauss getriben).Wann aber dergleichen empirici im gebrauch, dasjenige wass Eie verderbt oder senstennit curiren könden, auff Zauberey zu deuten, welches auch hier von einem vermeintenmedico beschehen: dannenhero Reinboldin sich erinnert, dass sie bey der Kepplerin(mit deren vnd ihrem Sohn sie kurtz zuvor in Zanckh vnc Feindtschafft gersthen.)getrunckhen, desswegen ihr die schuld zugemessen, vnd nit betrachtet, dass solchesauss natürlichen Vrsachen entstanden, von gebrauchten vntaugenlichen medicaneutis