Judicium matris Kepleri.
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welches sich aber zu gegenwertiger sach keinswegs äccommodiren last. Angesehendiser henrich nie examinirt worden, so ist auch auss seinen Worten (gesetzt er heteselbige vorgebrachtermassen proferirt) nit zuschliessen, dass sie auff Hexenwerckhvon ihme verstanden worden. Vberdiss vnd wie er solche redeii gemeint, ist ausserHaussen Jossenhanssen ertheilter attestation zuerlernen, dass namhlich Jacob Koch(so mit der Beclagtin diser reden halber confrontirt worden) der Keplerin vnder äugengeredt, habe von ihrem Sohn Henrich gehört, man solt seiner Muter rin Schmach an-thuen, dan sie ihne alhie so lang habe huuger leiden lassen. Beuchen ist besagterHenrich Kepler (so man gleichwol vngeru anmelden thut) im 16. Jahr seines Altersvon seinen Eltern, vor endung seiner Lehrjahren, hinweg geloffen, im Kriegswessenvollendt aufferwachsen, nach Verfliessung 15 Jahrn zu seiner anheimbkunfft mehrbösses alss gutes mit sich gebracht, von der Muter vil haben wollen, auch dannen-hero offtermahlen vnkindtliche reden wider selbige aussgestossen, welche jedoch wederauff Zauberey gediten, noch wider die Beclagtin zu einiger rechtmässigen auzeig ge-braucht werden könden.
Sonsten wirdt ausser disem kein Contradiction erzwungen werden könden, dassFürstl. Anwald anregung thut, Keplerin habe vorgewandt, Sie hete ihrem Sohn den ab-fahl von Evangelischer Religion verwissen, vnd nichts desto weniger bekant, dass sieim 27. Jahr ihres alters zu Weil bey den Papisten communicirt. Wie dan so Jemandin der Jugend ausser der Evangelischen Kirchen gewohnheit zuschreiten verlautetwirdt, vnd doch wider vmbkehret, hernach aber im Alter einem Sohn sein beharr-lichen Abfahl von Augspurgischer Confession verweiset, solches nit allein nit zu vitu-periren, sondern sehr zu loben ist.
Vnd dass sich die Zahl der vermeinten indicien vermehren möchte, wirdt auchbeim 8. Clag Articul Osswald Zaanen, haussbeckhen zu Leonberg gestorbne Kalbinherfürgestelt. Da doch keine andere Vmbstend beygebracht werden könden, dan dassKeplerin den Tag zuvor, ehe dise Kalbin kranckh worden, bey der Beckhin Miilchkauffen wollen, nachgehendts aber gelt zuwexlen, vnd ihrem Sohn Henrichen einBrätlin in ermelten Becklien Offen zubraten (wie sonsten bey dergleichen haussbeckhengemeinglich beschicht) begert. Hingegen aber thut dises haussbeckhen Weib bekundt-schafften, könde bey ihrem Aydt nit sagen, dass solches Kalb auss Vervrsachen derKeplerin gestorben, dergleichen, Keplerin habe das Kalb nit berüert, wie sie danselbiges weder gesehen, noch in den Stall kommen. Vnd hat disen gefasten argwöhndie Reinboldin alleinig vervrsacht. Auch wan durch den einigen Zuwandel in einhauss Jemanden der abgang dess Viehes, welches es weder gesehen noch beriiert, zu-gemessen werden könte, würden wenig betagte Matronen von dergleichen bössen nichts-werthen argwöhn (gestalt nit zuzweifflen, dass selbigesmahls mehr Weiber in disesBeckhen hauss kommen) vnbelestigt verbleiben.
Beim 9. Clag Articul wirdt des Michael Stahls Kue (so zu nacht ledig vnd vn-ruehig, aber bald wider gestiit vnd zurecht gebracht worden) auffgefiehrt, aber alleinpro indicio angemelt, dass Keplerin am Morgens bei der Scheuren, darin die Khuegestanden, füriber gegangen, vnd von diser Kue geredt. Welches ein solch geringenichtswerthe suspicio, dass hiebey sich lang auffzuhalten vnnötig, inmassen auch ge-dachter Stahl Selbsten bekennen muoss, wisse die Keplerin nichts zuzeihen. Benebenaber hat er sich nit zuverwundern, dass Keplerin den Rumor in ihrem Bet gehört,sintenmahln ihr hauss vnd dess Stahls scheuern hart aneinander stehen, wie deraugenschein vnd Ludwig Bilfingers aussagen zuerkennen geben. So hat auch Kep-lerin von ihrem hauss gegen den Marckt kein andern Weeg, alss neben des StahlsScheuren gehen könden. Inmassen dass sie zu anderer Zeit in solche Schewren kom-men, selbiges der Vrsachen beschehen, weil sie früchten darin ligen gehabt.
Bei dem 10. Clag Articul wirdt vorgebracht, dass Peinlich Beclagtin Barbaram,Bastian Mayers Döchterlin das Vnholden Werckh zu lehren vnderstandeu. Solches aberso gar nit erwissen, dass Fürstl. Anwaldt keinen Zeugen darauff gesteh. Desswegensolche vnbegründte Zulag der Beclagtin mehr zu Vorstand, alss zu einigem schadengereicht, angesehen hierauss zuvernemmen, wie leichtlich ein Ehrliches Weib mit Ver-tretung vnd bösslicher Verkherung der Wort in Verdacht gebracht werden könde. Danobgedachte Barbara nichts anders ausszusagen weiss, weder dass vor vngefahr 10 Jahren(dan zumal sie Zeugin das 10. Jahr ihres alters erraicht) die Keplerin (alss sie dem-selben in der habern Erndt geholffen) gegen Abend ein Feur vmb Zuristung desNacht Essens auffgemacht, vnd sich vmb etwas gebreudt, desswegen hete sie zu ihrZeugin gesagt, 0 Jesus, wer wolte gern ein Vnhold sein, mit beyfiiegen, ob dan sieeine sein möchte, vnd alss Zeugin solches verneint, Sie Keplerin geantwortet, möchte