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Judicium matris Kepleri.
Ferner an noch vnbezahlten schulden: Steuer 4 fl. 3 kr., dem Stattschreiberwegen gefilehrter Rechtfertigung 2 fl. 55 kr. II. D. Besoldten zu Tüwingen 8 fl.I)an ist man der Tochter Margaretha schuldig 170 fl. 11 kr. Darfür seind Iro 215 fl.Haussschuld ybergeben, auch der Schuldtbrieff einzuraumen anbevohlen worden.Damit Sie allerseits verglichen vnd abgefertiget.
Was sonsten die Vahrnuss anbetrifft, weil Sie gar gering, vnd nicht vilmehrzugegen, wellen Sie sich selbsten dergestalten miteinander vergleichen, das kheinVernachthailung zuverspüren.
Actum vor Herr Vndervogt, Bürgermeister vnd Waisengericht zu Leonbergden 10. Dec. 1622.
Testis: Stattschreiber Feucht.
Ad relationem praefecti Leobergensis (d. 10. Martii) adscripserunt consiliariiStultgartienses: der Vogt solle die nacher Güglingen noch austendige 40 fl. dem Vogtalda yberschickhen, vnd das ybrig vngeradene der Keplerin Kinder inhändigen, damitman diser Sachen einist abkomme. In Consilio 5. Apr. 1623.
Contra imperatam solutionem 40 florenorum intercesserunt pastor Binder etChristophorus Keplerus, scribentes: .... da Wir solche 40 fl. zu geben gantz nitfür schuldig verhoffen, weil zur Zeytt der thailung, welcher er Vogt selbs persönlichbeygewohnt, nichts von vns gefordert, welches damahlen billich soltte beschehen sein,vnd weil wir nichts geerbt, vnd nur allein jedes vmb sein zu dem process darge-liehenes ist befridigt worden, vnd guotten Theil aber des vetterlicken gar dahindenlassen müssen*), so haben wir vns dessen beschwert. Ist also die sach biss hieherversitzen gepliben, da der Reichsthaler von 6 biss vff anderthalben Gülden geseztworden, da fehrt er Vogt zu, vnd legt mir dasjenig, so mir de jure gehörig, in Vcr-bott, vndt legt meinem Creditori (sic) amptshalben auf, ilime das Geltt, so mir vffpurificationis Mariae fellig, eiuzubendigen. Weil ich nun hierin mich gantz beschwerdtbefind, also ist mein etc. bitten, E. F. Gn. wolle mir in solcher gantz vnrechtmessigergewaltthat schütz vud schirm halten, vnd vns samcntlich solcher 40 fl. erlassen.
2. In diser Zeitt zu Güglingen durch den gautzeu sehr kalten Winter das Thorstübliuhaitzen iniiessen, mit erkauffuug hultzes, wölches sehr teüer in ermeltem ort, also diss ortsbey 40 fl. ohn worden.
3. Selbige Zeit yber, anfenglichen zwen, hernach einen hüetter, jeden täglich vmb5 Batzen, auss aignem beüttel bezahlen rcüessen: thuet yber 100 fl.
4. Alle leibs Notdurfften, was yber das deputat eines gefangenen, von Milch, Bier,flaisch, Wein etc. vom Statknecht iu höchstem Werth annemen müessen, vnd doch wegenmauglung der Zäne das wenigste vom flaisch geuüessen mögen.
5. Dem Bestelten Advocaten zu Tübingen wegen der schrifften bezahlt 40 fl.
6. Dem Gerichts advocaten zu Güglingen auch seinen lohn, wegen stättigen yberlauffs.
7. Cantzley Tax für die begerte abschrifften, auch bey 20 fl.
8. So hab Ich Johann Kepler mich vmb der Mutter gefahr willen ins land ge-macht, ein Jahr drinnen zuegebracht, hierunter mein jährliche besoldung in Oesterreich indie schantz geschlagen: 400 fl.
9. Hingegen Ich im Land mit Raisen vnd Zeerung in Würtsheüsern dieses gantzeJahr hindurch gebraucht yber 300 fl.
10. Entliehen, mag Ich wol sagen, das mein Mutter nit eins hellers werth aigeushabe, zu wölchem nit Ich noch alte ausprachen habe, zu geschweigen, das mir mein ge-führter Vncosten vermüg Fürstlichen Befelchs zuforderist erstattet werden solle.
Solte nn sie ererst die Tax für ein gefangne, item den völligen Cantzleytax, Botten-lohn, das Consilium zu Tübingen, vnd anders auch bezahlen müessen, so würde solches vnsKindern abgenommeu werden müessen.
Hie nit zu vergessen, das Vogt vnd Statsclireiber zu Löwenberg alberaitt denjenigenVncosten, der auss Fürstl. befehl mit Beyfahung vnd confrontation der Mutter aufgelauffen,eingefordert, thails vor 8 Monaten in meinem abweseu gerichtlich begehrt, vnd von demgericht zu Löwenberg erhalten, wölcher vnordenliche eiugriff vns nit so sehr wegen der sum-men, als sonsten in andre wege beschwerlich vnd verklainerlich; Bitten restitutionem inintegrum.
*) Christophorus Keplerus dicit: Wier 4 Kinder haben über die 1000 fl. veterlichsgehapt. da doch wier in Allem nicht 600 mehr yberkomen, da doch das müetterlichs auchyber die 3000 fl. gewessen. Ich begehr gar nichts mehr, wann man nur meinen bruedervndt Schwester bezalen kindt, vnd darmit mein brueder nichts mehrers dahhinden mieseligen lassen,