26 I. §. 7. Bestimmung der Neigungen der Mefsstangen u. s. w.
Stangen, und die mittlere Höhe der gemessenen Grundlinie ableiten, die manzur Reduction auf die Meeresfläche kennen mufs.
Da aber im vorliegenden Fall die Messung der Grundlinie auf derwenig geneigten Chaussee vorgenommen wurde, so kann man diese Rechnungsparen, und die mittlere Höhe ihrer Endpunkte zur Reduction auf die Mee-resfläche benutzen.