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Die Küstenvermessung und ihre Verbindung mit der Berliner Grundlinie / ausgeführt von der trigonometrischen Abtheilung des Generalstabes ; hrsg. von J. J. Baeyer
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I. §. 9. Verfahren bei der Messung der Grundlinie. 35

des Pfeilers ein Loth aulgehängt, und die Entfernung von dem Ende derjenseitigen Stange bis zum Loth gemessen. Diese Entfernung von der letz-ten Stange abgezogen, gab den Theil der Stange bis zum Centrum des Pfei-lers. Dafs zwei Stangen jenseit des Endpunktes aufgestellt wurden, geschahnur der Vorsicht wegen, damit man bei einem etw aigen Stofs gegen die letzteStange an der Veränderung des Zwischenraums die Verschiebung erkennenkonnte.

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