512 X. §. 111. Bestimmung der Höhen, der Coeffizienien der Strahlenbrechung
§. 111. Bestimmung der Höhen, der Coeffizienten der Strahlen-brechung und der wahren Brechungswinkel von Gollenberg
bis Lübeck.
Die Berechnung der Höhenunterschiede ist nach der allgemeinen For-mel ganz so geführt wie im vorigen §. und die Werthe von — (l—/c) sind, jenachdem die Richtungen über das feste Land oder über die See gehen, aus§. 109. genommen.
Bei Bestimmung der Coeffizienten der Strahlenbrechung sind stets diewahren Krümmungs-Halbmesser in Anwendung gekommen. Die wahrenBrechungswinkel Az und Az' (§. 105.) sind nach den FormelnU—h — s cotg. (z -f Az —
h-U ~s cotg. (z'-j-Az'-i^)
und ebenfalls vermittelst der wahren Krümmungs-Halbmesser berechnet. DieLogarithmen von sind für jede in Betracht kommende Seite unter denBeobachtungen aufgeführt.
1. Colberg.
O
Datum.
1841.
Uhrzeit.
Beobachtete
Punkte.
Zenith-
distancen.
Anzahl
der
Beobacht.
Tb
Log. «
1,
Hühen-
unterschd.
Juni 2525
4 “ 15'
21 36
Gollenberg.
90° 3' 30",71
29,47
2
2
\ 0,503( 0,290
4,3412875
0,1321
0,1339
+ 41 r ,309
4 15
Sprengelsbg.
90 7 14,45
‘2
/
4,3319123
21 33
25,03
2
{
+ 15,029
21 26
Klorberg.
89 58 10,17
1
4,2S75355
+ 59,896
Kreis von Ertel. Beobachter v. Mörner.Anmerkung. Für Colberg-Gollenberg ist Log. ^ — 8,4970!)