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Die Küstenvermessung und ihre Verbindung mit der Berliner Grundlinie / ausgeführt von der trigonometrischen Abtheilung des Generalstabes ; hrsg. von J. J. Baeyer
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512 X. §. 111. Bestimmung der Höhen, der Coeffizienien der Strahlenbrechung

§. 111. Bestimmung der Höhen, der Coeffizienten der Strahlen-brechung und der wahren Brechungswinkel von Gollenberg

bis Lübeck.

Die Berechnung der Höhenunterschiede ist nach der allgemeinen For-mel ganz so geführt wie im vorigen §. und die Werthe von (l/c) sind, jenachdem die Richtungen über das feste Land oder über die See gehen, aus§. 109. genommen.

Bei Bestimmung der Coeffizienten der Strahlenbrechung sind stets diewahren Krümmungs-Halbmesser in Anwendung gekommen. Die wahrenBrechungswinkel Az und Az' (§. 105.) sind nach den FormelnUh s cotg. (z -f Az

h-U ~s cotg. (z'-j-Az'-i^)

und ebenfalls vermittelst der wahren Krümmungs-Halbmesser berechnet. DieLogarithmen von sind für jede in Betracht kommende Seite unter denBeobachtungen aufgeführt.

1. Colberg.

O

Datum.

1841.

Uhrzeit.

Beobachtete

Punkte.

Zenith-

distancen.

Anzahl

der

Beobacht.

Tb

Log. «

1,

Hühen-

unterschd.

Juni 2525

4 15'

21 36

Gollenberg.

90° 3' 30",71

29,47

2

2

\ 0,503( 0,290

4,3412875

0,1321

0,1339

+ 41 r ,309

4 15

Sprengelsbg.

90 7 14,45

2

/

4,3319123

21 33

25,03

2

{

+ 15,029

21 26

Klorberg.

89 58 10,17

1

4,2S75355

+ 59,896

Kreis von Ertel. Beobachter v. Mörner.Anmerkung. Für Colberg-Gollenberg ist Log. ^ 8,4970!)