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Die Küstenvermessung und ihre Verbindung mit der Berliner Grundlinie / ausgeführt von der trigonometrischen Abtheilung des Generalstabes ; hrsg. von J. J. Baeyer
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566 -X. §. 113. Zusammenstellung aller Bestimmungen der Coeffizicnten

der oberen. Diese grossen Abweichungen beschränken sieb hier allerdingsnur auf Richtungen, welche über die See gehen, bei denen sowohl die Ver-änderlichkeit als auch die Grösse der Brechungen am stärksten zu seinscheint; allein auf dem festen Lande sind doch ebenfalls, wenn auch nichtso häufig, ungewöhnliche Brechungen beobachtet worden (S. §. 110 Trunzund Talpitten; dann Gradmessung Seite 207), wodurch die Voraussetzung in§. 105., dass die Brechungswinkel Az und Az ' gleich seien, sehr an Gewichtverliert. Aus diesem Grunde darf die dort entwickelte Rechnungsvorschriftnur mit grosser Vorsicht angewendet werden, wenn man sich gegen Fehlerschützen will, die aus der Unregelmässigkeit der Strahlenbrechung entstehenkönnen. Wie diesem Uebelstande abgeholfen werden kann, soll in §. 115.gezeigt werden.