XXXVI
IV. Handel mit Eisenbahn-Aktien,
und nach verkauft werden können. Wie zeigten sich nundie Folgen der augenblicklichen Geltendmachung des Gesetzes,namentlich an der Berliner Börse? — Der erste Schreck liessViele in dem neuen Gesetze eine Demonstration gegen dieallgemeine Vertrauenswürdigkeit der Eisenbahnen erblicken;Andere in den Wahn verfallen, dass das jetzige, die Zeitge-schäfte berührende Verbot künftighin den Verkauf der Quit-tungsbogen sehr schwierig machen werde. Von allen Seitendrängte man sich (fast an allen Börsen) ungestüm zur Erle-digung der Geschäfte, zum Verkauf der erwähnten Papiere.Die frühere unbesonnene Verwegenheit und zügellose Spiel-sucht war plötzlich einer allgemeinen Entmuthigung und Be-stürzung gewichen, deren auch die reicheren Agioteure nichtHerr werden konnten, obgleich diese gern langsam ihre Ver-käufe bewirkt hätten, wenn sie nicht durch den von ihnenselbst früher angeregten grossen Haufen zum Gegentheile ge-zwungen worden wären. So gingen denn die Kurse allerQuittungsbogen rasch um 7 bis 16 Prozent herunter; auchdie der meisten Yoll-Actien folgten in retrograder Bewegung,weil viele Besitzer dieselben, nothgedrungen, um ihre Aus-fälle an den Quittungen zu decken, oder um zu deren Ab-nahme Geld zu erlangen, fortgeben mussten. Die dadurchentstandenen baaren Verluste waren ungemein gross (manhat sie zu 6j Million Thaler berechnet); was aber den trau-rigen Eindruck dieser Zerrüttung noch erhöhte, war das bal-dige schamlose Hervortreten einer unmoralischen GesinnungSeitens einer leider nicht geringen Anzahl von Individuen, dieohne Hehl erklärten, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen zuwollen, und dabei Grundsätze predigten, welche das Fun-dament alles kommerziellen Verkehrs, Treu und Glauben,ganz vernichten würden, wenn sie je bei echten ehrenwerthenKaufleuten Eingang finden könnten. Andererseits wurden aberauch von vielen redlichen Aktienspekulanten grosse Opfergebracht, um ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, und alszur Abwickelung der früher eingeleiteten Geschäfte an derBerliner Börse nicht mehr hinreichend disponible Gelder zufinden waren, gewährte die Königl. Bank und K. Seehandlungeine (freilich für die ungeheuren Abschlüsse nicht genügende)Hülfe. Die Börsen der andern deutschen Städte suchten sichdurch verschiedene zweckdienliche Maassregeln zu helfen, undobwohl durch alle diese Anordnungen die Kurse der Aktienund Quittungsbogen nach dem ersten Schrecken wieder etwashöher gingen, so stellte sich doch bald ein langsames aber