XLVI
IV. Handel mit Eisenbahn-Aktien.
in. Fi*
Schluss- Zettel.
Berlin, den . .. ten . .. 18
Heute verkaufte . .. Herr . ..an d . . . Herr . ..
Die Zahlung des Kaufpreises geschiehet bei Ablieferung de!Papiere in baarem Preuss. Brandenburgischen Silber-Courant § odet| Stücken. Die Zeit der Erfüllung ist auf den . ..
bis Nachmittags 11 m 6 Uhr festgesetzt.
Wenn der Verkäufer bis zu der vorstehend bestimmten Zeitnicht erfüllt, so ist der Käufer berechtigt, am folgenden Tag 6durch Aufnahme eines Protestes, die Nichterfüllung von Seiten desVerkäufers zu conslatiren und nach seiner Wahl, entweder aufErfüllung zu klagen, oder das Geschäft seiner Seits aufzuhebenund die zu bescheinigende Geld-Differenz zwischen dem Börsen'Kurs der Papiere am obigen Verfalltage, oder — ebenfalls nachseiner Wahl — an dem zunächst darauf folgenden Tage und deinvorstehend bestimmten Preis, nebst der bezahlten Mäklercourtage»sofort vom Verkäufer vergütigt zu verlangen.
Wenn der Käufer bis zur bestimmten Zeit nicht erfüllt, sostehen dem Verkäufer ganz dieselben Rechte gegen den Käufe!zu, welche diesem vorstehend gegen den Verkäufer eingeräumt sind.
Das Attest eines vereideten Maklers soll als hinreichender Be'weis der Kursdifferenz gelten.
Sollte der Tag der Erfüllung auf einen Sonntag, Sabbath odetauf einen christlichen oder jüdischen Feiertag fallen, so kann, ohn 6Rücksicht, ob beide Theile derselben Religion zugethan sind odetnicht, die Erfüllung erst am nächsten Werkeltage von dem Ver'pflichteten verlangt werden, und hiernach rücken auch die Tage,welche die Kursdifferenzen bestimmen.
Sollten beide Theile wider Vermuthen zur bestimmten Zeit dieErfüllung des gegenwärtigen Geschäfts unterlassen, so bleiben ih'nen die oben bestimmten Rechte, Sechs Wochen nach dem letzte#Erfüllungstage reservirt und beide Theile können innerhalb diese!Frist mit Aufnahme des Protestes verfahren; später aber ist das ge'genwärtige Geschäft als völlig aufgehoben und annullirt zu bc-trachten Will ein Theil auf Schadenersatz klagen, so kann jeden'falls nur der Kurs des vorstehend zur Erfüllung bestimmten Tages,oder nach der Wahl des Klägers, des unmittelbar folgenden Wer'keltages, die Bestimmung des zu fordernden Schadens abgeben.Auch müssen überall die Rechte aus dem gegenwärtigen Geschäftin den nächsten sechs Wochen, nach dem letzten Erfüllungstage,durch gerichtliche Klage geltend gemacht werden, widrigenfallsselbige unbedingt erlöschen und nicht mehr verfolgt werden können-
Von diesem Schlusszettel habe ich zwei gleichlautende Exein'plarc ausgefertigt, und jedem Theile ein Exemplar eingehändigl-Vereideter Wechsel-, Geld- u. Fonds-Courtier.