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Berlin-Frankfurter Eisenbahn.
Bemerkungen.
1. Kinder unter 5 Jahren, die ihren Platz auf dem der An'gehörigen finden, zahlen Nichts. Aeltere Kinder müssen Billets 18'sen, jedoch können zwei Kinder unter 10 Jahren auf ein Bill® 1mitgenommen werden.
2. Einzelne bestimmte Plätze werden nicht verkauft undkönnen nicht belegt werden. Dagegen werden die Koupes I. Ktzu 8 Personen und die II. Klasse zu resp. 10 und 17 Personenin Berlin und Frankfurt nach einem Bestimmungsorte auf Verlan'gen zu den obigen Normalsätzen im Ganzen verkauft und durchKoupe-Scheine belegt. Solche ganze Scheine werden jedoch nurbis eine halbe Stunde vor Abgang des Zuges ausgegeben. Werein ganzes ltoupe nimmt, kann in demselben 2 Personen über dieBilletzahl unentgeltlich mitnehmen.
3. Nur für den bevorstehenden und darauf folgenden Zugerfolgt Annahme der Anmeldungen und der Bill et- Verkauf. D» sBilletverkaufs-Bureau wird in Berlin und Frankfurt fünf .Minuten!auf den Zwischenstationen aber 15 Minuten vor der bestimmten Ab'gangszeit geschlossen, und findet deshalb nur bis dahin der Ver-kauf von Billets zu der bevorstehenden Fahrt Statt. Wer nach die-sem Zeitpunkte beiin Eintreffen des Wagenzuges nicht zum soforti-gen Einsteigen bereit ist, verliert das liecht zum Mitfahren, selbstwenn er bereits ein Fahrbillet gelöst hat. Auch wird der gezahlteBetrag ihm alsdann nicht zurück erstattet. Auf den Zwischensta-tionen können die Billets nicht unbedingt, sondern nur unter den 1Vorbehalte verkauft werden, dafs noch unbesetzte Plätze vorhandensind.
4. Das Fahrbillet ist nur für die darauf gestempelte Fahr*gültig, und hat der Passagier sofort zu prüfen, ob es auf diegewünschte Fahrt lautet; spätere Reklamationen können nicht be-rücksichtigt werden, und bezahltes Fahrgeld wird nicht zurück-gegeben.
5. Umtausch von Billets findet gar nicht Statt. Dagegen wir<*den Inhabern von Billets II. und III. Klasse unter Zukauf von Bil-lets III. Klasse für dieselbe Fahrt, gestattet, in der I. oder II. Wa-genklasse zu fahren, indem dann diese beiden Billets zusammeäfür das Billet höherer Klasse gelten.
6. Hunde dürfen nicht in den Personenwagen, sondern nu fin besonderen dazu bestimmten Räumen, gegen, in den Passagier-gepäck-Expeditionen zu lösende Fahrbillets ä 15 Sgr., gleichvielvon welchem Punkte der Bahn zum andern, jedoch ohne irgendeine Garantie, mitgenommen werden.
7. Versäumte Abfahrt begründet niemals einen Anspruch amErstattung des Fahrgeldes. Beim Ausfallen einer ganzen Fahrt wir®das volle Passagiergeld, bei Unterbrechung einer Fahrt ein verhäR-nifsinäfsigcr Tlieil desselben zurückgezahlt. Anderweitige Ansprüchefinden wegen unterbliebener oder unterbrochener Fahrt nicht Statt-