Band 
Erster Theil.
Seite
43
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Einleitung. 43

ganz aufgelöseten Reiches Umfang, als Napoleon 1810 das nördlicheKüstenland bis zur Trave zur Französischen Provinz machte. Diesletztere und ein Theil der 1801 verloren gegangenen Rheinländer wurdeim großen Freiheitskampfe 1813 bis 1813 wieder erworben. SeitKarls des Großen Zeiten bildete Deutschland Gaue (Grafschaften)und Herzogthümer; aber die Statthalter dieser Provinzen wurdenseit dem XI. Jahrh, erbliche Fürsten und das Reich theilte sichnicht allein in viele Herzogthümer, Mark-, Pfalz-, Land- undBurggrafschaften, Fürstenthümer, Graf- und Herrschaf-ten, sondern selbst Eczbischöfe, Bischöfe, Äbte, Pröbste undÄbtissinnen wurden weltliche Herrscher, ja sogar Städte, Dörferund Rittergüter erwarben die sogenannte Reichsunmittelbar-keit. Des Kaisers Macht schwand immer mehr; der Reichstag, aufdem fast alle jene Glieder des Reiches Sitz und Stimme hatten, ord-nete die allgemeinen Angelegenheiten. Um größere Einheit zu bewirkentheilte 1500 Maximilian I. Deutschland, mit Ausnahme Böhmens,Schlesiens, Mährens, Österreichs, Burgunds, der Lausitz und vielerkleiner Herrschaften, z. B. Jever, Kniphausen, der Reichsritterschaft u.a.,in sechs Kreise: den Baierschen, Schwäbischen, Fränkischen,Oberrheinischen, Niederrhcinischcn, Westfälischen undSächsischen. 1512 aber in 10 Kreise: den Baierschen, Schwä-bischen, Fränkischen, Ober- und Niederrheinischen, Ober-und Niedcrsächsischen, Westfälischen, Österreichischen undBurgundischen. Jeder Kreis hatte seine Kreistage, auf denendie weltlichen und geistlichen Fürsten, die Prälaten, Grasen und Herrn,und die Reichsstädte fünf Bänke.bildeten, zwei oder einen kreisaus-schreibendcn Fürsten, Director und Kreisvbersten. Dieallgemeinen Versammlungen sämmtlicher Reichsstände hießen Reichs-tage, die anfangs von den Kaisern willkührlich nach einem Orte zu-sammen berufen, seit 1663 aber beständig in Negensburg gehaltenwurden. Der Reichstag bestand 1791 aus dem Eollegium n) der9 Kurfürsten (ursprünglich nur 7: Böhmen, Sachsen, Brandenburg,Pfalz, Mainz, Trier, Köln; aber 1623 kam Baiern, 1695 Braun-schweig Lüneburg hinzu), I>) der 36 geistlichen und 63 weltlichen Für-sten, Bischöfe, Grafen :c., c) der 54 Reichsstädte. Nach dem Friedenzu Luneville, ordnete der Reichs Deputations Hauptschluß (1803)die Entschädigungen derjenigen Fürsten, welche durch den FriedensschlußLänder und Rechte verloren hatten, dadurch, daß alle geistlichenBesitzungen bis auf die des neu eingeführten Kurerzkanzlers säcu-larisirt und die Reichsstädte bis auf Lübeck, Hamburg, Bremen,Augsburg, Nürnberg und Frankfurt aufgehoben wurden. An die Stelleder drei geistlichen Kurfürsten traten der Kurerzkanzler, Baden,Würtemberg und Hessen, und das Kurfürstcncollegium bestandseitdem aus 10, das Fücstcncollcgium aus 131 Stimmen (viele Für-sten hatten nach der Zahl ihrer einzelnen Fürstenthümer und Graf-schaften mehre Stimmen), das Städtccollegium aus 6 Mitgliedern.Noch war man aber manche Vcrfassungspunkte nicht einig, als schondas nun fast tausendjährige Reich völlig sich auflösetc. Baiern, Wür-tcmberg, Baden, Hessen Darmstadt und noch 12 kleinere Fürsten schloß