Band 
Zweiter Theil.
Seite
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Einleitung.

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Major und Collegieuaffessor abwärts) verbunden ist. Auch der Klerusund die ersten Bürgerklassen haben manche Borrechte. Die Last desKriegsdienstes ruht fast ganz auf dem Bauernstände. Anders ist daSVerhältniß in Polen. — Slavische Nationen, die alten Sarmatenund Scythe», bewohnten stit uralter Zeit daS heutige Rußland.Unter ihnen bildeten sieh zwei Staaten Nowgorod und Kiew. Je'neu beherrschten seit 802 Normänner, Waräger, und ihr Anfüh-rer Rurik ward der Stammvater der folgenden Beherrscher des Lan-des , die auch Kiew eroberten. Seit 936 ward das Christenthum vonGriechenland aus eingeführt. CL folgte» Theilungen und Bürgerkriege.Herrschaft der Tataren von 1237 bis 1481. Rußland bestand da-mals aus den beiden alten Hauptsiaatcn Großrnßland und Klein-rnßland. Iwan II. eroberte 1552 das Tatarische Chanat Kasan,1557 Astrachan. Seit 1581 wird Sibirien bekannt und erobert.Mit Zaar Michael kam 1613 dasHauS R o niano w auf den Thron,den 1688 Peter der Große ich 1725) bestieg, der sein Land zuerstfür Europäische Cultur empfänglich machte, die Macht Rußlands, welchesunter ihm erst gleichsam in die ReiheEuropäisKerStaaten eintrat und sichseitdem immer vergrößerte, so wie die jetzige ResidenzPctcrsburq (1703)gründete und den Kaisertitel (1721) annahm. Er erhielt 1721Livland, Ehstland, I n ge r m a n n la u d und einen Theil vonFinnland — 2100 Q. M.; die Kaiserin Elisabeth 1743 einenanderen Theil von Finnland — 780 Q.M. Wichtiger noch warendie Vergrößerungen unter Katharina II. (1762 bis 1796). Sieentriß 1774, 1783 und 1782 der Türkischen Herrschaft das ganze

südliche Rußland bis zum Dnjestr und Kuban — 8000 Q. M.und nahm von Polen 1772, 1793 und 1795 den ganzen O. Theildieses Landes bis zum Bug und Riemen — 7700 Q..M., dazu kam1795 Kurland — 500 Q.M. Unter Alexander, -j- 1825, er-weiterte sich der Umfang des Reichs 1809 durch Finnland — über5000Q.M., 1812 durch einen Theil der Moldan und Bessara-bien — 900 Q. M. und 1815 durch den Kreis Bialystvc? "136 Q M. unter Nikolaus durch das KönigreichPo l en — 2300Q. M.Das jetzt regierende HauS Holstein Gottorp kam mit Peter !!!.1761 auf den Thron. KaiserPaul regiert von 1796 bis 1801. Alexan-der I. von 1801 bis 1825. Der jetzige Kaiser Nikolaus I., geb.1796, reg. seit 1825. — Die Verfassung ist unumschränkt mo-narchisch und der Wille des Monarchen ist selbst durch die wenigenbestehenden Grundgesetze, in der Ausübung der Herrschergewalt nichtgebunden; nur im Königreich Polen sollen Provimialstände eingeführtwerden. Der Thron ist auch auf die weibliche Linie erblich, jedoch erstnach dem Aussterben deS MannsstammeS. Das Reich ist untheilbarund die regierende Familie muß sich zur Griechischen Kirche bekennen;nur Kinder aus standesmäßiger Ehe sind thronfähig. Die höchstenStaatsbehörden sind: 1) der Reichsrath oder daS GeheimeS taa t S conseil; 2) das Staatministerium mit 8 Ministern;3) der dirigirende Senat, das höchste Tribunal des Reichs undzugleich zum Wächter der Gesetze und zur Aussicht über alle übrigen