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Ungarn.
lange nicht heimisch genug; 1818 erschienen nur 3 Zeitschriften, 1829— 7 (4 Magyarische, 2 Deutsche, 1 Lateinische); im ganze» Landesind nur 44 Buchdrnckercicn. Herrschende Religion ist die Römischkatholische, zu der sich 4 Will. bekennen, mit 3 Srzbischöfen und16 Bischöfen. Außerdem giebt eS 600,000 nnirte Griechen unter4 Bischöfen, 3 Will. nicht nnirte Griechen, unter 1 Erzbischofund 7 Bischöfen, mehr als 2 Mill. Protestanten, theils Lutheraner(519 Prediger), theils Reformirte, fast lauter Magyaren (1384 Pre-diger), denen freilich seit 1606 und 1791 freie Religionsübung zu-steht, die aber dennoch manchen Bedrückungen ausgesetzt sind; sie haben8Snperintendcntnren.— Ungar» wurde im IX.Jahrh, von Magya-ren, einem über Südrußland eingewanderten Wolke, dessen Ursitz imalten Jugrieu in O. des Uralgebirges war, unter ihrem AnführerArpad besetzt. Fürchterlich waren ihre weiteren Raubzüge nach demsüdlichen und östlichen Deutschland, aber feste Wohnsitze konntensie dort nicht erlangen. König Geisa führte 973 das Chri-stenthum ein. Unter Bela IV. wurde das Land durch Mongolenverwüstet (I24l bis 1261). Mit Andreas III. starb 1301 ArpadSStamm aus. Es herrschten seit der Zeit Könige aus verschiedenenHäusern und die Kriege mit den Türken begannen 1392. Ausgezeichnetwar Matthias k. (Corvinus), 1457 bis 1480, als Held undStaatsmann. Mit Ferdinand I. kam 1627 das Ö st e rrei chischeHaus zur Regierung. Der Staat ist eine auch auf die weibliche Li-nie des Österreichischen Hauses erbliche c o nst i tu tio n elle Monarchie.Die Stände, welche bedeutende Rechte haben, bestehen aus Römischkatholischen und Griechische »Prälaten, Magnaten (beidebilden die erste Kammer, die Magnatentafel), adligen Repräsen-tanten der Comitate und dcu Deputirten der 49 Freistädte, der ab-wesenden Grafen und Freiherr», der Jazygcn, Kumaner und Hai-ducken (zweite Kammer, die S t ä n d e ta fe l), alle zusammen etwa600 an der Zahl. Den Vorsitz an der erste» Tafel führt der R e i ch s -Palatin, au der zweiten der königliche Personal. Den Ge-setzen nach soll alle drei Jahre ein Reichstag gehalten werden. Diepolitische Macht ist ganz in den Händen des Adels, der wichtige Vor-rechte (z. B. vollständige Abgabenfreiheit) besitzt; der Landmann istnicht viel mehr als Leibeigener; er giebt nicht allein der Geistlichkeitden zehnten, sondern auch dem Grundherrn den neunten Theil allerseiner Produkte, arbeitet jährlich 104 Tage lang für den Grundherrnund trägt mit dem Städter alle Staatsabgaben. Die oberste Staats-behörde ist die Ungarische S t a at S k an z l e i in Wien und diekönigliche Statthalterei in Ofen. Ihnen untergeordnet sinddie Obergespanne und Viergespanne in den Comitatcnoder G esp an» scha ften, die königl. Freistädte und die Di-strikte der K uman er, Iazygcr und Haydu cken. Das höchsteGericht ist die h oh e Sept emv i r a ltafel, unter welcher die königl.Tafel, die4Oistrictualtafeln, dieVicegespan ne, Stuhl-'richter, die Stadt- und Dorfgerichte stehen. DaS Küsten-land (Littorale) steht unter einem eigenen Gube^iium.
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