Band 
Zweiter Theil.
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Siebenbürgen.

der) und Bienenzucht sehr blühend, aber Industrie ist noch geringerals in llngarn; Griechen und Armenier allein treiben Handel. DieE. — 2Will. mit der Milit. Gränze, sind eigentliche Ungarn (Ma-gyaren und Szekler), Deutsche, hier Sachsen genannt, Griechen,Armenier, Wlachcn, Serbier oder Raitzen (Raa; en) Zi-geuner und Juden. Außer letzteren beide» sind die G. theils Rö-mische Katholiken, theils Protestanten (Lutheraner und Re-sormirtc); auch die Zahl der Griechen, Armenier und Unit ri-ll er oder Sociniancr ist nicht gering. In Hinsicht der Bildungstehen die E. den Ungarn ziemlich gleich, vielleicht noch höher. EineUniversität giebt etz nicht, wohl akr zahlreiche Gymnasien, besondersunter den Deutschen, unter denen überhaupt am meisten wissenschaft-liche Cultur Statt findet. Bcmcrkenswerth ist der zum Theil unterdem Wolke verbreitete Gebrauch der Lateinischen Sprache. Siebenbür-gen wurde wie Ungarn von Magyaren besetzt (die Herkunst derSzekler, die Ungarisch reden, ist nicht ganz gewiß) und gehörte auchalsProvinz unter eigenen Wo>woden zu diesem Lande. Im X.Jahrh,wanderten Deutsche Colonisteu ein; König Geisa rief 1143 Rhein-und Niederländer ins Land (Ursprung des Namens Siebenbürgen vonrRheinischen Sicbengebirge?); später folgten wieder Oberdeutsche. Allensicherte der goldne Freiheitsbrief des Königs Andreas (1224)wichtige Rechte. Sie brachten die erste Cultur inS Land und gründetendie Städte, daher so viele Deutsche Städtenamen; sie waren es beson-ders, die sich XVl.,Jahrh. der Reformation zuwendeten; DeutscheSprache und Sitten haben sie beibehalten. An den Kriegen mit denTürken nahm auch Siebenbürgen Theil. Bei dcnr 1526 entstandenenKampfe um die Ungarische Krone riß sich der Woiwodc Johannvon Zapolya ganz von Ungarn los, und erst 1687 konnte KaiserLeopold I. dieses Land wieder unter seine Herrschaft bringen. DieVerfassung ist hier wie in Ungarn. Neichsstände, großtentheilSauS dem Adel gewählt, beschränken die Macht des Regenten. Diehöchste Behörde ist die Si eb enbürgische Hofkanzlci in Wien;im Lande selbst ein Gubernium, beide zugleich die ersten verwalten-den und richterlichen Behörden, und unter denselben die Oberze-richte, Comitate und Stühle der drei Hauptnationcn, nach denenSiebenbürgen eingetheilt ist: dcrUngarn, Sachsen und Szekler,die sehr verschiedene Rechte und Verfassung haben. Die Kaiserin MariaTheresia erhob das Land 1765 zu einem Großfürstenthume, vondem einTheil zurMilitairgränze gehört, die aber hier nicht so getrenntvon der Provinz ist, als in den anderen Ungarischen Ländern.

I. Das Aand der Ungarn mit 11 Comitatcn und 2 Distrikten, welchedie größere NW-Hälfte des Landes umfassen.— Dlansenburg amSzamos,18,000 E. Sitz des Gubcrniums. Akademisches Lyceum, rcformirtes undunitarifchcs Collcgium, katho!-Gymnasium, kathol. gcistl- Seminar. Tuch-weberei, Faycncefabrik. Citadelle und Vergfchloß. — Tlarlsburg oderIvcisienburg am Marvs (marosch), 6000 E. Festung- Sitz eines kathol.Bischofs. Kathol. Gymnasium, Sternwarte, Bibliothek. Schöner Dom