Für Freunde und Lehrer der deutschen Geschichte.
Lehrbuch der deutschen Geschichte
für Freunde der Wissenschaft und für höhere Schulanstclten
von Dr. L. Boclo, Rector in Rinteln.
40'/, Bogen in gr. 8. l'/,Nthlr.
Dessen
kürzeres Lehrbuch der deutschen Geschichte
für Schulen,
nach dem Plane des großer» Werks. gr. 8. 15 Bogen. '/, Rtblr.
Das Studium der Geschichte überhaupt und besonders der vaterländi-schen hat sich jetzt einer um so allgemeinern Theilnahme zu erfreuen, da dergroße Entwickelungsgang der neuesten denkwürdigen Zeitperiode nur beimRückblick auf die Vergangenheit und auf die Entstehung und Ausbildung dergegenwärtigen Verhältnisse gerecht, gründlich und richtig beurtheilt wer.den kann!
In diesem Sinne und Bedürfnisse hat der talentvolle Verfasser die obi-gen Lehrbücher zugleich als wahre Volksbücher bearbeitet, denn die Ge-schichte ist ihm »nächst dem Christenthums die größte Offenbarung Gottes,aus deren ewigem Altare das heilige Feuer der Wahrheit und der Beleh-rung nie erlöschen wird.« Es enthalten diese Bücher daher nicht etwa bloßeRegenten- und Kriegsgeschichten, sondern vorzüglich ist auch die Geschichtedes deutschen Volks in allen Beziehungen, in Verfassung, Cultur undnationaler Eigenthümlichkeit in den sprechendsten Zügen des jedesmaligenZeit-Charakters, bis auf die Gegenwart fortgeführt, welches alles in demlebendigsten Vortrage dargestellt, diesen Werken einen besondern Reiz undWerth, sowohl beim Unterricht als wie bei der Lectüce, vor ähnlichen verleiht.
Das klcuiere Lehrbuch ist in Schulanstalten mehrfach eingeführt, und keinbloßer Auszug, sondern eine selbstständige durchdachte Arbeit, auch für Min-derbegüterte zu empfehlen.
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Praktisches Handbuch
der bürgerlichen Geschäftsführung für die KönigreichePreußen und Hannover,
enthaltend eine vollständige Anleitung zur Abfassung aller Arten vonBriefen und Gcschä'slsaussatzen, nebst einer großen Anzahl von Bei-spielen und Formularen;von G. R. Gößel, Advocaten in Gifhorn.gr. 8. 1831. 1 Rthlr.
Dieses gemeinnützige, für alle Stände und für alle im bürgerlichen Le-ben irgend vorkommende Fälle berechnete Werk, enthält nicht nur eine deut-liche Anleitung zur Abfassung schriftlicher Aufsätze und Briefe, sondern em-pfiehlt sich besonders auch durch die große und sorgfältige Auswahl von Bei-spielen, Formularen und Vorschriften, wobei, soweit^ es erforderlich war, stetsauf die preußische und hannoversche Gesetzgebung Rücksicht genommen ist.
Namentlich findet man darin genaue Anleitung zu allen Arten von lEin-gaben an hohe Landesbchörden nebst Titulaturen, so wie zu Gesuchen, War-thei- und Proceßschriften, Zeugnissen, Scheinen, Reversen, Berschreibumgen,Urkunden, Wechseln, Vollmachten, öffentlichen Anzeigen und Bekanntmachun-gen, Bauanschlägen, Vormundschafts- und Administrationsrechnunqen, Testa-menten und Codicillen, Contracten und Verträgen, und endlich auch zufreundschaftlichen, kaufmännischen und andern Geschäftsbriefen.