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langte eine gewisse Oberhoheit wenigstens über Norddeutschland , wenn es bei etwaigenernsten Ereignissen sich selbst kräftig schüßen wolle. Zu groß für eine deutsche unter-geordnete Macht strebte es nun aus allen Kräften dahin die erste Stelle in Deutsch-land zu erringen und damit zugleich eine Weltmacht ersten Ranges zu werden. Seinemilitärischen Erfolge entsprachen den hochstrebenden Zielen. Diese zu erreichen durftees die neugewonnene Stellung an der Nord- und Ostsee nicht aufgeben. Hatte esja zu diesem Zwecke 1853 den Jadebusen um hohen Preis gekauft, um wie viel kost-barer mußten ihm die Häfen der Herzogthümer sein. Uiberdies konnte es zu seinemVortheile hervorheben, daß nur ein mächtiges Preußen das eroberte Land schüßen undder deutschen Nation für alle Zukunft sichern könne. Auch hatte schon am 8. August1864 eine Versammlung der Prälaten und Ritterschaft von Schleswig- Holstein inKiel erklärt, der Anschluß der Herzogthümer an einen mächtigen deutschen Staat seiden Interessen und Wünschen des Landes sehr entsprechend; ohne Anlehnung an einefräftige Stüße würden Schleswig und Holstein schweren und gefahrvollen Verwick-lungen entgegen gehen. Prälaten und Ritterschaft würden deshalb die Herbeiführungeiner Gemeinsamkeit der diplomatischen, militärischen und maritimen Verhältnisse mitdem preußischen Staate als ein für alle Theile Heil versprechendes Ereignis betrachten. Je mehr aber Preußens Absicht, die Herzogthümer zu behaupten, her-vortrat, desto entschiedener stellte sich ihm Desterreich entgegen. Schon befürchtete mandeshalb den Ausbruch eines Krieges zwischen beiden Mächten, als der Vertrag zuGastein am 14. August 1865 den Zwist noch einmal beschwichtigte. In dieser Ver-einbarung trat Desterreich um 21 Millionen dänischer Reichsthaler seine durch dieEroberung erlangten Rechte auf Lauenburg an Preußen ab, das nun dieses Herzogthum im Ausmaße von 19 Q. Meilen zur preußischen Provinz einrichtete.
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Das gasteiner Uibereinkommen hatte die Gemüther eben so wie die Bundesgesetze verletzt. Man verurtheilte die Trennung der Herzogthümer wie den politi-schen Schacher,„ der Land und Volk von Lauenburg wie eine Heerde um harte Thalerverkaufte." Mehrere deutsche Fürsten verlangten vom deutschen Bundestage Aufschubdes Vertrages und eine schiedsrichterliche Entscheidung( Austrägalverfahren). Dochwas vermochte der deutsche Bundestag! Als das willfährige Werkzeug jeder volks:widrigen Regierung war er längst dem Spotte und Hasse aller freisinnigen und vater-ländischen Männer" verfallen und ganz ohne Macht und Einfluß den deutschen Groß-mächten gegenüber. Das deutsche Volk selbst war in politischen Dingen nicht mächtigerals sein Bundestag. Zwar verlangte es lebhaft nach volksthümlichen, verfassungs-mäßigen Zuständen; es hatte dafür 1813 blutige Schlachten geschlagen, hatte dafürJahrzehnte lang seine Jugend begeistert, hatte auch im Jahre 1848 für diesen hohenZweck gekämpft und geblutet, war aber, Dank der deutschen Vielstaaterei unterlegenund mußte sich mit dem begnügen, was ihm einzelne seiner zahlreichen Fürsten gut-willig gewährten. So hing auch jetzt troß aller juridischen Beweise, trotz der lebhaftenParteinahme der Nation für den Prinzen Friedrich das Schicksal der Herzogthümervon der Entscheidung der beiden deutschen Großmächte ab. Diese Entscheidung wardurch die gasteiner Convention nur verzögert, nicht geändert worden, sie konnte nurdurch„ Blut und Eisen" herbeigeführt werden und sollte nicht mehr lange auf sichwarten lassen.