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Vergiftung;.
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m irten Leichen kann natürlich dieser Anforderung nicht entsprochen^erden, allein wenn die Untersuchungsobjecte sofort nach der SectionChemiker zugestellt werden sollen, kann man der beginnendenau mss zweckmässig in der Art entgegen wirken, dass man die Unter-suchungsobjecte in Gefässe verpackt, welche mit rectificirtem Weingeistaulgefüllt werden, wie dies auch eine neuere bayerische Verordnungverschreibt. Dies ist namentlich für eine erfolgreiche Prüfung auf orga-nische Gifte von Belang. Ferner gilt es als Regel, von jedem Un-nrsuehungsobject nicht die ganze Menge sofort in Untersuchung zuehmen, sondern etwa l j s in Reserve zu stellen, damit wenn durchSpringen einer Schale, eines Kolbens, durch Verschütten oder einenderartigen Zufall der eine Theil verloren geht, noch etwas zu einer er-beuten Untersuchung übrig ist. Was die bei der Untersuchung in
Anwendung zu kommenden Methoden anbelangt, so sollen vor Allemmöglich nur solche benutzt werden, die das Untersuchungsmaterial,^ e nn die Prüfung auf ein Gift erfolglos geblieben ist, nicht unbrauch-bar machen zur Prüfung auf ein anderes. In allen jenen sicherlich sel-tnen Fällen, wo der Untersuchung keinerlei Andeutung bezüglich der■l-Natur des muthmaasslich gebrauchten Giftes zu Hülfe kommt, muss^ er Plan der Untersuchung ein möglichst allgemein gehaltener sein,a Hein es ist nicht zu verkennen, dass mit der Nothwendigkeit, die Un-^rsuchnng auf alle anorganischen und organischen Gifte auszudehnen,a hch die Schwierigkeiten derselben wachsen und eine Theilung des■Materials nöthig wird, die den Nachweis von ohnehin geringen vor-handenen Spuren des Giftes geradezu gefährdet. So wird die Nach-"’eisung solcher Spuren Giftes vielleicht gelingen, wenn man directa af dasselbe prüft. Schlägt man dagegen einen Weg ein, der alleh'ifte zu berücksichtigen strebt, so bleibt die Untersuchung möglicher
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u'eise völlig resultatlos, namentlich wenn es sich um ein organi-8 °hes Gift handelt, weil die grössere Zahl der anzustellenden Ver-gehe eine hier sehr gefährliche Zersplitterung des Materials noth-^endig zur Folge haben wird. Einsicht in die Untersuchungsacten>st fü r üen Chemiker gerade in dieser Beziehung häufig sehr wün-8c benswerth und wichtig, denn zuweilen gewinnt er aus Zeugenaussa-gen u. dergl. Anhaltspunkte für die muthmaassliche Natur des Giftes,Welche dem Richter der Natur der Sache nach entgehen müssen. Un-sonst gleichen Umständen wird immer diejenige Methode vorzu-8l ehen sein, welche dahin gerichtet ist, das Gift in Substanz zu isoliren,0( lor wenigstens in Verbindungen darzustellen, aus denen es mit Sicherheitsolches erkannt werden kann, also z. B. Arsenik als Arsenspiegel,Antimon als Antimonspiegel, Schwefelsäure als schwefelsaures Blei,*h»sphor als solchen, Nicotin als solches oder in Gestalt eines charak-te Sstischen Salzes u. s. w. Blosse Reactionen sind häufig nicht schla-§snd genug und können nicht zu den Acten gelegt werden.
. Endlich ist auch auf eine sichere Aufbewahrung der den Acten!j e izulegenden Beweisstücke: Phosphor in Substanz, arsenige Säure in^ u bstanz, Arsenspiegel u. dergl. zu achten. Am besten ist es, dieselbenes angeht in Glasröhren einzuschmelzen; jedenfalls aber müssen8,6 sich in gut verschlossenen versiegelten Gefässen befinden.
- Alle Materien, welche Gegenstand einer gerichtlich-chemischen^btersuchung werden können, lassen sich mit Rücksicht auf das ein-*hschlagende Verfahren unter folgende zwei Rubriken bringen: 1. Der^ untersuchende Stoff als solcher ist als Gift verdächtig. 2. Object