Band 
Dritter Theil. D - Ha.
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ungeachtet ergriffLandgraf Friedrich nach besagten seines bru-ders tode die posseßion dieser Herrschafft, welche ihm auchendlich gegen erlegung 100000. thalern von Darmstadt völligzugestanden worden. Er vermählte sich an. 1661. den 12.may mit Margaretha , Abrahami Grafen von Brahe toch-ter , und Johannis Grafen von Oxenstirn wittwe, die aberan. 1669. rm majo ohne kinder gestorben. Hierauf, schritteer an. 1671. zur andern ehe mit Lucia Elrsabetha HertzogsJacobi von Curland tochter , von welcher er ein vatter ver-schiedener kinder tvorden. Von den tochtern ist Charlotta So-phia Dorothea an. 1672. den 17. iun. Mohren, und an.1694. den 14. nov. an Hertzog Johannem Ernestum von Sach-sen-Weimar vermahlet worden. Die Prmtzeßin EltsabethamIulianam Franciscam hat sich an. 1702. Friedrich AdolphWilhelm, Fürst von Nassau - Stegen, zugeleget, welche den12. nov. an. 1707. gestorben. Von den söhnen hat derErb-Printz Fridericus Jacobus, welcher an. 167;. den ;c>.may gebohren worden , sich an. 1700. mit Elisabeths Do-rothea , Landgraf Ludovici VI. zu Hessen - Darmstadt tochter,vermählet, welche ihm 7. kinder zur Welt gebohren. Caro-lus Christianus blieb an. 169;. an den bey Namur im stürmempfangenen blessuren, gleichwie sein bruder Philippus in derMacht an der Speyerbach an. 170;. das leben einqebüsset.Nachdem er nun auch an. 1690. seine andere gemahlin durchden tod verlohren, hielt er an. 1692. mit Sophia Sibylla,Gräfin von Leiningen-Westerburg, Johannis Ludovici Grafenvon Leiningen-Heibenheim wittwe, beylager, und zeugte mit ihrLudovicum Georgium, der an. 169;. den io. jan. gebohrenworden , nebst Friderica Sophia und Leopolds, die aber baldverstorben. Er starb endlich zu Homburg den 24. jan. an.1708. ste ffrici. Wild. lvllog. /»röo/.

II. k.

Marggrafen zu Baden-Durlach:fridericus V. Marggraf zu Baden-Durlach, war ein söhnGeorgii Friderici, welchen ihm seine erste gemahlin Julian«Ursula, Friderici, Wild-und Rheingrafen tochter, an. i?94.den 6. jul. gebohren ; es hatte ihm bereits an. 1620. der vatter,welcher des neu-erwehlten Königs Friderici in Böhmen parteyergriffen, die regierung abgetreten, in meynung, das landdesto mehr in sicherheit zu setzen , allein am KayferlichenHofe machte dieses nur grössere Verbitterung, welche nach-mals Marggraf Friedrich nebst seinem lande erfahren muß-te. Nach dem tode Eduardi Fortunati, Marggrafen zu Ba-den-Baden , wollten seine vettern der Durlachischen liniedessen söhn Wilhelmum vor keinen lehens-fähigen Fürsten er-kennen , und hatte auch schon zuvor Ernestus Fridericus vonBaden-Durlach des Eduardi Fortunati verschuldete länderwürcklich in besitz genommen, welche nach dessen tode an sei-nen bruder Georgium Fridericum, und nachdem auch dieserdie regierung abgetreten , an seinen söhn Fridericum kom-men ; allein Wilhelmus brachte es dahin, daß nicht alleinwegen der lehens-fähigkeit, sondern auch wegen seiner restitu-tion in gedachtem irrsten jähre eine erwünschte sententz er-gieng, krafft deren Eduardi söhnen alles, was bis daher genos-sen worden, ober genossen werden können, restituirt werdensollte. Doch fand sich endlich Fridericus mit Wilhelmo an.1629. zu Ettlingen ab, und überließ ihm vor den aus derobern Marggrafschafft empfangenen genuß die Aemter Steinund Rennhingen, wiewol ihm dieser letztere nebst allen sei-nen landen, wie er sie vor der in Böhmen entstandenen Unru-he in besitz gehabt, durch den Osnabrückischen frieden wiederumfrey eingeräumet worden, nachdem er vorhero in dem Teut-schen kriege grosses ungemach erlitten. Von seiner vierten ge-mahlin Anna Maria, Jacobi des letzter« Herrn zu Hohen-Gerolzeck und Sultz einiger tochter und erbin , so sich inerster ehe an Graf Friedrichen von Solms vermählet gehabt,wurde er zum universal-erben aller ihrer verlassenschafft ein-gesetzt , welche hauptsächlich in folgenden zwey stücken bestan-den, nemlich i. in den Hohen-Gerolzeckischen allodial-güthern,und 2. in einer grossen anforderung an das Gräfliche HausNassau , wovor der Nassauische antheil der Herrschafften Lahrund Mahlberg zum Unterpfand verschrieben war. Was daserste betritt, si, hatte an. 1484. Pfaltzgraf Philipp den Herrenvon Gerolzeck m einer damals gewöhnlichen sehde ihr schloßHohen-Gerolzeck samt den dabey gelegenen Vogteyen Printz-bach und Schrmberg gewaltsam entrissen; welche jedochhernach bey erfolgten, Bayerischen kriege von Kayser Ma-ximilians demselben wieder abgenommen , und anfangs zuHanden Marggraf Christophs von Baden sequestrirt, her-nach aber den Herren von Gerolzeck selbsten wieder einge-räumt worden, nachdem sie die vorläufige Versicherung ge-geben, solche stücke von dem Hause Oesterreich zu lehen zu em-pfangen. An. i;;4. verglichen sich Gangols und Walther,Herren zu Hohen-Gerolzeck, Mit Kontg Ferdinands, und tru-gen solche orte dem Hause Oesterreich würcklich zu mannlehenauf, und an. 1544. wurden sie zum ersten male damit belehnet.Als hierauf an. 16,4. Jacobus der letzte Herr zu Hohen-Gerol-zeck ohne männliche erben mit tode abgegangen, und nebst vieler-meldten lehen auch verschiedene andere Vogteyen und güther,als Scelbach, Knbach, Schutterthal, halb Reichenbach rc.verlassen, so wurden diese von seiner tochter als allodralien an-gesprochen, aus Ursachen, daß ihre vor-eltern dem Hause Oe-

fri

sterreich nach deutlichem innhalr des Vertrags und

ren nichts anders zu lehen gemacht, als was ihnengras abgenommen habe. Nun waren aber erstgemc« ^ j„-teyen denselben vom Pfaltzgrafen nicht abgenommen wo .rAgMassen sie schon an. 1482. und also zwey jähr vor der owUr-fehde an Marggraf Christoph zu Baden auf wiederwM'kauft, und noch zur zeit des Vergleichs äs an. l§; 4 . Ae-Hause Baden gewesen, von welchem sie die Herren ^

deutlich deternumret, als welche allein von Ho^''„eildMauch Printzbach und Schimberg reden, und c Emehrgemeldte von der Gerolzeckischen tochter angeMU^M/ther in den alten Urbarsten allezeit als eigenthum vciwund von den lehen ordentlich unterschieden worden-Graf Crafft Adolph von Cronburg, welcher von -A^eii <eine anwartschafft auf die Gerolzeckische lehen demwurde demnach unter dem lehens-vorwand in vu ^ fra»der gantzen verlassenschafft eingesetzt , und korum xeinErbin nichts mehr erhalten, als daß ihro hernachman ^ jhreInstrumLütc» ?3Li5 V^cstpttslicL die restltution, so gtllck-irechte durch glaubwürdige äocumenra bescheinet haoversprochen und zugleich versehen worden, daß vonzwey jahrm ausgemacht werden sollte. Es ist auchsolcher zeit an von feiten des Fürstlichen Hauses tt-

lach bey dem Reichs-Hof-Rath eifrig getrieben, aber w ^ ^0»halten worden, bis endlich , da an. 1692. dttCronberg ohne leibes-erben verstorben, Marggraf ssrugnus die posseßion solcher güther wngusm vacsche" ^ 10-und sich bis an. 1697. darinnen erhalten, da er me ^ Hoffclicio üulico penäsms aus befiehl der Oesterreich" BCantzley durch den Baron von Neveu mit gewafEeiner mannschafft von mehr als;oo. mann derlew^.gqe 00und der Baron von der Leyhen, welcher eine aver> HEwartschafft auf die Gerolzeckische lehen - stücke von sicherOesterreich hatte, darein immittirt worden ; ich " postE«das Fürstliche Haus Baden-Durlach nicht wieder zm ^Edavon gelangen mögen. Das andere stück der GerA, HEerbschafft betreffend, so hatte an. 1426. auf absterorichs von Gerolzeck dessen tochter Abelheit seine E» geE

Herrschafft Mahlberg samt zugehörigen dörfennn beß^ Aar

men, und ihrem gemahl Gras Hansen vonMorffwerden zugebracht; so wurden auch die Morß-mwdische Grafen von den alten Herren von Gerolzeck sE.

schafft verschiedener lehen-stücken aufgenommen ; w»

liche stücke auf absterben des männlichen stamm^ MrlE,zu Sarwerden durch die erb-tochter solches Hauffs gekouan ihren gemahl Graf Hans Ludwig von Mio Hove>men. Es waren aber Gangols und Walther ^pechttGerolzeck damit nicht zufrieden, und stellten.an. r?,2. vor dem Cammer-Gericht wider Gratwig und seine gemahlin eine doppelte action an, jretExsie beyderley Herrschafften und güther von,ihnen ^ toE^ne, als manns-und siamms-lehen, so nicht am ^ 7

fallen, diese, weil die qemeinschafft mtt absterbenvon Mörß und Sarwerden wieder aufgeholet; ev ^dieselbe von gedachtem Cammer-Gericht an. -gs

von Gerolzeck cum fruclibu« perceptis L porcw „ NastaU Eme zugesprochen. Nun ergriff zwar das Hauv ^ vor m gbenekeium revilioiiis hierwider, fand aber her »-xpiitffsamer, sich in der güte darüber und zwar durw juBE-der Marggrafen von Baden-Durlach zu vergleicyc"es nicht nur mit Jacob von Hohen-Gerolzeck ver, ^^>ig gu-ttaten auf erträgliche bedingnisse und gegenNassauischen antheils an öahr und Mahlberg ^xjedr>wj.bi»schloffen, sondern auch absonderlich MarggE1652. einen fernern vergleich errichtet hatte, ,weiM>arrffdie Grafen von Naffaü zu ratificiren, nichr 0ten. Es klagte deswegen Marggraf Friedrich Krisle,

^ mer-Gerichte, und erhielte ein mLnclawm imm ^ahr wde auch an. 1656. in die verpfändete HerrffhaE KEHoftlich immittiret. An. 1666. würckte Nassau vomMoratorium aus , welches an. 1670. burch ... WUE'^ksRath auf die Lahrische forderung mit extenvlre^ ^kaw

wol Baden-Durlach darwider vorstellte, vag .§r mAssE

dieser fache, weil IIs in Lsmem pravenlre , . herden Reichs-Hof-Rath gehöre, und da bmev «> ^Aosche Gesandte, als er das Reichs-gutachten ^gebeß i g,fl-torü sollicitirt, die verbindliche Versicherung ^rdAsolches wider diese Lahrische siiche nicht gev

wwol wegen des bas jus retentt'onls ^ pett

fallenden Mstn , m E -er verfallenen und wc A^r

ausdrücklich benannt-« ^ bas momwrium ein solches m

?!aHn gedachtesA^N ssit nicht Hindert, MgechKs hes u^

ter-pfaiides, dab?» .Haus noch würck/rcH-E ist. einem nun bald zu ende c-llmbeu,,^

erhaltenem frieden feste Marggraf M'dr-cy ^

wünschten flor/und L' schulen und dasganUlaE ^Semahlinnen, den s. M- WeM/

vavon dre drey letztem, Ma"a