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Erster Band.
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Für die Polizei sorgte der Großherzog nicht min-der. Sie wurde einem eignen Kollegium sbuon xoveruo)übertragen, das seine Gewalt über das ganze Landerstreckte, sich aber nicht mit den tausendfältigen Plack-Verordnungen, die in andern Staaten die persönlicheund bürgerliche Freiheit über Gebühr einschrän-ken, befassen durfte. Es gab keine Strafen und Ver-fügungen gegen den Lurus: der weise Fürst gab seinemVolke lieber selbst das Beispiel von einfacher Lebens-weise und Sparsamkeit, als daß er „die Freiheit inden Handlungen seiner Unterthanen" durch Gebote undVerbote, widerrechtlicher Weise und zweckwidrig zugleich,einschränken wollte. Er sah es sehr wohl ein, daßder Lurns „die Ehen in allen Volsclassen erschwere,Mangel an Vermögen zu Bestreitung der so wichtigen,bessern Erziehung der Söhne und Versorgung der Töch-ter, die Unzulänglichkeit der Besoldungen für Leute inAemtern, ihre Schulden und zuweilen ihre Untreue, dieSeltenheit des Geldes im Handel, den hülfloscn Zu-stand des Landmanns, den geringeren Anbau der Län-dereien, das Unglück der Familien überhaupt, die Un-einigkeiten in denselben und endlich Verderbniß derSitten" zu Folgen haben müssen: doch hielt er sichnicht für ermächtigt, den Lurus durch Gesetze einzu-schränken, um so weniger, .als diese Schwäche garmancherlei Gestalten annimmt und die Gesetze darüberso leicht umgangen werden können. Er ermähnte da-her vor Allen den Adel, mit einem guten Beispielevoranzugehen, und selbst bei Hofe in einfacher, an-ständiger Kleidung, aber nicht in theatralischem Schmucke,