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Erster Band.
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fast immer standen ihnen Reichs- oderLandständezur Seite. Die mancherlei Modifikationen der landstän-dischen Verfassung hatten zum Resultate, daß dre Land»stände entweder das monarchische Princip unkräftigmachten und eine aristokratische Monarchie bil-deten, oder daß das monarchische Element vorherrschteund die Landstände im Solde der Fürsten standen.In beiden Fällen war das Volk das Opfer, dessenMißmuth die Wirkung.

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Deutsche Land stände.

Die in Deutschland bestandenen, landständischenVerfassungen verdienen vorzugsweise unsere Aufmerk-samkeit. Durch den berühmten 13. Artikel der Bundes-acte wurden den Deutschen solche Verfassungen zuge-sichert und durch die Carls bad er Beschlüsse, welcheder Bundestag am 20. Sept. 1819 sanctionirte, derSinn jenes Artikels festgesetzt. Hiernach sollten dieverheißenen, landständischen Verfassungen keine demo-kratische Form erhalten dürfen, sondern ihre Orga-nisation und Attributionen nach Deutschen Begriffenvon diesem Institute, nach Deutschem Rechte undnach Deutscher Geschichte bestimmt werden. Esist darum nöthig, auf das Entstehen der Landständein Deutschland und ihre allmählige Entwickelungeinen Rückblick zu werfen und was sie leisteten inErinnerung zu bringen. ,

Vor Allem ist es wichtig, die Periode festzusetzen,in welcher die laudständische Verfassung ihren Ursprung