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sondern half sich lieber mit Veräußerung eines Kam-merguts. Durch dieses Benehmen, durch seine Strengegegen die Beamten und durch eine weise Regierungsvcr-waltung ward es ihm allerdings nicht schwer, die Ständenach seinem Willen zu leiten. Die dem König von ihnenauf dem letzten Reichstage ausdrücklich ertheilte Gewalt,„nach Belieben zu handeln, weil sie sich doch nicht sooft versammeln könnten," wird von Mably getadelt.Mit Unrecht: die Stände vertrauten auf seine Weisheitund rechtliche Gesinnungen.. Denn wenn auch Lud-wig XI. vielleicht in seiner äußeren Politik nichtzu vertheidigen ist, so ist man in Beurtheilung seinerinneren Regierungsverwaltung ungerecht. Erhatte den schweren Kampf mit den Großen und der„Ligue des gemeinen Besten" zu bestehen und die völligzerrüttete Ordnung und Sicherheit wieder herzustellen;und dazu war er der Mann, wie er seyn mußte. Un-ter Carl VIII. wurden zwei Reichstage gehalten. Aufdem ersten (1493) ward, dem Willen Ludwig's XI.gemäß, seiner Tochter, Frau von Beaujeu, die Re-gentschaft übertragen und dem Könige verwilligt, waser verlangte; doch begehrten die Stände, daß sie zuSteuerbewilligungen immer einberufen werden möchten.Auf dem folgenden Reichstage (1484) machten sie eineschreckliche Schilderung vom Zustande des Reichs. DieGroßen wurden dadurch so empört, daß sie (wie Co-ur in es sagt) es für Hochverrath erklärten, von Wie-dereinbcrufung der Stände auch nur ein Wort zil spre-chen. Der Adel begehrte die Jagdgerechtigkeiten wieder,welche Ludwig XI. beschränkt hatte, und auch alle