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des Landes verbleib t; dieser Art desProzesses ist die Regierung die An-hänglichkeit des Volkes an dem Ge-setze schuldig."
Man sollte glauben, die Evidenz der Thatsachensollte die Begeisterung der Freunde der konstitutionellenMonarchie etwas abkühlen, und dagegen auf Mittelsinnen, statt derselben eine andere Verfassungsart auf-zufinden, in welcher die eben angeführten fünf Quellendes Guten, das in England bestehet, einheimisch wären.Aber Frankreich bleibt, trotz seiner jüngsten Revolution,auf dem Repräsentativ - System beharrlich. Solltennicht eine oder zwei besondere Ursachen zu Grundeliegen? oder bietet die Französische Organisation derkonstitutionellen Monarchie bessere Ergebnisse dar? Wirwollen sehen!
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Ueber die Französische Repräsentativ-Verfassung.
Vorhin (Seite 142) war schon von der Grundlagedes Wahlsystems die Rede. Nach der Constitutiondes Jahrs 1814, die durch die Revolution der „großenWoche" des Juli 1830 nur vorerst noch die Abänderun-gen erlitten hat, daß die Initiative eben sowohl denbeiden Kammern, als dem König zustehet, und das dop-pelte Wahlrecht der Reichsten (le 'loudlo Vate) aufgeho-ben wurde, die Organisation der Pairskammeraber dem künftigen Gesetze überlassen blieb, ist letztereInstitution nur eine wenig modificirtc Nachahmung