Band 
Zweiter Band.
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worden seyn, und welches immer die Bedingungen derUnterwerfung, des Vertrags, der Constitution und dasHerkommen seyn mögen, nimmer können dieselben fürsich selbst verpflichtend werden und rechtliche Wir-kungen haben, nimmer die von der Natur unbedingtfestgesetzten, uns zum Rechte gegebenen und als Pflichtauferlegten Zwecke abändern.

Welches aber die Mittel sind, diese Zwecke er-reichbar zu machen, darüber läßt sich kein allgemeingültiger, jeder Epoche des Staatenlebens anpassenderGrundsatz aufstellen. Allerdings sagt die Lehre derKlugheit, der Politik, daß gewaltsame Maßregeln,Revolutionen und Empörungen nicht die geeignetstenMittel sind, so lange sanftere Wege offen stehen. DieNatur selbst lehrt in allen ihren Einrichtungen, in derWeise, wie sie die Menschen körperlich, geistig undmoralisch ausbildet, daß sie das allmählige Fort-schreiten will. Daraus fließt die Wahrheit des —freilich oft zur höchsten Ungebühr — aufgestellten Grund-satzes, daß das Bestehende als die rechtlicheUnterlage aller Abänderungen vor Augen be-halten, aber auch zugleich die mildesten Mittel ange-wandt werden müssen, um die nöthigen und nützlichenVerbesserungen einzuführen und die künftige weitereVervollkommnung vorzubereiten. Doch das, was derZweck des Staats unNachsicht!ich verwirft, was unse-rer Bestimmung hienieden geradezu entgegen lauft,darf unter keinem Verwände, namentlich nicht unterdem des Inhalts der Constitution, des Herkommensund der geschichtlich begründeten Rechtsame, auch nur