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Zweiter Band.
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gehässige und feindselige Tendenz gegen die ganze Ari-stokratie.

In den Ländern des Deutschen Staatenbun-des wurden zwar Constitutionen verheißen und aucheingeführt, doch nach einer spateren Erläuterung desallzu lakonisch verfaßten 13. Artikels der Bundesakte ")nur die Landstände des Mittclalters wieder ins Lebenzu rufen gemeint: und schon allein dadurch ward

entschädigen zu lassen: aber die Pairskammer, die in Paris sichlaut aussprechende Volksstimmuug fürchtend, verwarf es auch noch.Endlich kam im Jahr 1825 das Villel'sche Gesetz in der Deputir-ten-Kammer in Vorschlag, den Emigranten eine ganze Mil-liarde in Rente» auf den Staat zu bewilligen; und da überdie Hälfte der Mitglieder dieser Kammer selbst Emigranten,und ein anderer bedeutender Theil Beamten waren (s. ersten Band.S. 226); so ging nun auch dieses schmähliche und ungerechte Ge-setz ohne Anstand durch.

*) Erster Band. S. 57.

**) Mit Recht bemerkt der geistreiche Recensent verschiede-ner Sammlungen von Europäischen Staatsverfassungen in demHermes Nro. 10 von 1821 über die Erläuterung dieses Artikelsder Bundesakte. gemäß welcher nicht repräsentative Verfassungenim »eueren Sinne, sondern die Wiederherstellung der alten Feu-dalverfassungen verheißen worden seyen: „So kehrt dennEuropa gewissermaßen auf den Punkt zurück, von welchem es vor30 sjetzt 4gj Jahren ausging, nur mit dem Unterschiede, daßman damals von oben herab die monarchische Gewalt durchZerstörung der aristokratischen Schranken zu verstärken suchte,während man jetzt dieselben wieder aufbauen möchte, umein vermeintlich gegen den Thron anwogendes Volk dadurch zu-rückzuhalten. In Frankreich geht man jetzt sim I. 1820j sogar soweit, selbst in der Gemeindeverwaltung eine Oligarchie der Rei-chen einzurichten, welche keine andere als die verderblichsten Folgen