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Zweiter Band.
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wenn es um gute Einrichtungen zum Schutze der bür-gerlichen und politischen Freiheiten des Volks sich han-delte, nur Hcmmketten.

In Dänemark erschien eine Schrift des Grafenvon Baudissin, in welcher er Montesquieu's Zwischen-macht predigte und behauptete, daß der Adel wenigerFehler, aber manche Tugend, Muth, persönliche Treue *)und Anmuth der Sitten gegen die Plebejer zum Vor-aus besitze.

Man wähnte sich in Dänemark bis ins Jahr 1660,oder in Schweden, wie es vom Jahre 1718 — 1772bestanden hatte, oder in Frankreich vor der Catastrophevom Jahre 1789, und studirte Daru's Geschichte vonVenedig, um sich eine Vorstellung zu bilden, was ausdem Allem werden möchte, wenn nicht der Himmel insMittel treten und die Menschheit und den schlichtenMenschenverstand wieder in ihre — besser als „geschicht-lich begründete" — Rechte einsetzen sollte!

In jenen officiellen Blättern ward gesagt, daß denRegierungen darum ein Theil des Mißvergnügens derDeutschen Nation zugerechnet werden müsse, weil „ausallzugroßer Vorliebe für wissenschaftliche Systeme (?)oder aus Mißverstand die individuellen Rechteund besonderen Interessen nicht genugsam ge-schont, und geschichtlich begründete Ge-rechtsame übersehen worden seyen; daß es Noth

**) Er kannte wohl die Geschichte seines Vaterlandes nichtoder glaubte sie vergessen. S. ersten Band, S. 116 .