Band 
Zweiter Band.
Seite
300
JPEG-Download
 

300

aus dem Grunde, weil sie von dem Monarchen Vor-theile (Belohnungen, Beförderungen, Ehren, Ordcns-

jener von der Regierung ernannt. Die Frländer sahen daher inden also ernannten Geschwornen keine Garantie: „der Seigneur— sagen sie — macht den Sheris, der Sheris die Geschwornenund die Geschwornen machen — das Recht." Mit den Ernen-nungen der Beamten auf Vorschläge von den Ministern, welchensie wieder von Andern gemacht werden, ist es gerade auch so.„Wir nehmen" — sagt ein Französischer Publicist, — „in Frankreichden Grundsatz an, daß die vollziehende und die richterlicheGewalt nicht in den nämlichen Händen seyn dürfen. Der Grunddieser Absonderung ist leicht einzusehen. Wenn beide Gewaltenvereint oder dem nämlichen Einflüsse unterworfen wären;so würde die eine immer die andere unterstützen, um ihre Hand-lungen zu rechtfertigen oder zu sanctioniren.-Wir sind Alle

davon überzeugt und nehmen also an, daß beide Gewaltengetrennt und eine von der andern unabhängig blei-den müssen. Doch nach Anerkennung dieses Princips wissenwir nicht einen Schritt weiter zu geben; die vollziehende Gewaltkann durch ihre Agenten über unser Vermögen, über unsereFreiheiten und über unser Leben Urtheile ergehen lassen, ohne daßeiner von uns nur daran denkt, dagegen sich in Acht zu nehmen.Es genüget, daß die Regierung ihren Delegirten die Kappe auf-setzt und das lange Gewand der Richter (das Cvstume der gericht-lichen Beamten in Frankreichs umhängt und ihnen sagt: ichmache Euch unabhängig, wie Frau von Ssvigns den vierBäumen ihres Gartens sagte: ich mache Euch zum Park,um - — iu den Delegirten von einem und demselbenManne zwei Gewalten, die gut getrennt und von einandervöllig unabhängig sind, zu sehen. Was wollen wir mehr? habenwir nicht das Princip anerkannt? und wen» nun einmal diesesanerkannt ist. wäre es ehrlich gehandelt, die Folgen tadeln zuwollen?" (ves pouvoirs er cles obli^atiaiis Ues jur^s, parlrullnit cle I'-Vnglals par des letzteren

Drscours prellinliiaire, p. XOII.)