worden sey, beigemessen, da andere große Anzeigendie mimische Deposition dieses sprachlosen Zeugen> unterstützten. Eben so abgeschmackt ist es, dieZahl der verwerflichen Zeugen zusammen zu rechnen,und aus drei oder vier gleichförmigen Aussagen dersel-ben eine vollgültige Deposition zu stempeln u. s. w.Gleichwohl ist ein berühmter Deutscher Gelehrterauf den Einfall gerathen, den Geschwornen eine Richt-schnur in dieser Beziehung geben zu wollen, und hatsogar behauptet, daß in England eine solche Normbestehe, weil in Anklagen aufHochverrath zweiAugenzeugen erforderlich sind, um den Angeklagtenschuldig erklären zu dürfen. Gerade darin, daß nurin Einer — der schwersten Gattung von Verbrechen,in derjenigen, wo die Regierung ihren Einflußam meisten geltend zu machen sucht, diese Um-sicht Statt findet, — gerade darin liegt der Beweis,daß das daraus abstrahirte allgemeine Principfalsch abstrahirt wurde. Aus den im Vorhergehendenangeführten Beispielen ergibt sich, daß die Pairskam-mer, als Gerichtshof, die schrecklichsten Justizmorde ver-übte; und um ihrer Willkür und den Intriguen der Re-
Die Geschichte dieses höchst interessanten Prozesses gegenJohann Adam Eckardt hat mein würdiger Colleg, Herr Appella-tionsgerichtS Rath Hilgard, in seinen vortrefflichen „Annalender Rechtspflege in Rheinbayern," 2r Band, tS Heft, genau undmit Klarheit gegeben.
Herr v. Zeuerbach in seiner oben angeführten Schrift.