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zur ausnahmsweise« Untersuchung und Aburtei-lung der Verbrechen einzelner Personen, gegendie mit Recht die allgemeine Stimme sich erhebt, warenund sind aber nicht solche nothwendige, vorübergehendeMaßregeln, mithin immer ungerecht. Pasquier, derdie Anecdote von der Verurteilung Montaigue's undder beißenden Antwort eines Cölestiner Mönches dar-über an Franz l- erzählt, bemerkt dabei: „Immer sindCommissionen verdächtig. Mehrere halten dafür, daßdie Commiffarien nur Werkzeuge derjenigen seyen, diesie ernannt haben, um irgend einen Vortheil zu erhal-ten oder um Rache zu üben, die sie unter der Maskedes Rechts bezwecken." Die ganze Geschichte bestätigt
die durch bewaffnete Haufen auf allen Punkten der Republik be-gangen wurden, mußte der erste Conful auf den Gedanken kom-men, daß außerordentliche Gefahr außerordentlicheHülfe erheische. Die leidigen Erfahrungen, die wir seit 1815über die Gefahren gemacht haben, die mit den Ausnahmegesetzenverknüpft sind, flößen uns freilich ein heilsames Mißtrauen gegenjedes derartige Gesetz ein; aber wir müssen bedenken, daß dasAusnahmegesetz von 180t keine Waffe war, die man in die Händeder Politik legte, um die Gerechtigkeit zu beeinträchtigen; eswar nur eine Verstärkung der Kraft, die man der Gerechtigkeitgegen Raub und Mord mit bewaffneter Hand zugestand. Und soklar lag der Sinn dieses Gesetzes am Tage, daß es Männer zuStützen hatte, die jede Ausnahmemaßregel vor allen Dingen has-sen mußten, weil sie eben erst von einem Staatsstreiche warengetroffen worden und noch von den Wunden des 18. Fructidorbluteten; es hatte die Staatsräthe Portalis und Simson zu
Vertretern.-Das Gesetz wurde im Tribunale nur durch eine
Mehrheit von 49 gegen 41 Stimmen angenommen." Bignona. a. O. II.» Seite 86.