Band 
Zweiter Band.
Seite
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Ehrfurcht, aber auch mit größter Freimüthigkeit, Er-mahnungen und Warnungen geben darf und soll, diezum eignen Wohl des Fürsten dienen, und wo letztererdie Wahrheiten aus der reinsten Quelle vernimmt, wel-che ihm seine Umgebungen verschweigen. Dieser Vor-schlag wird freilich an den Höfen keinen Beifall finden.Als Sully einst zum Sohne seines königlichen Freun-des berufen wurde, um seine Meinung über einen ge-wissen Gegenstand zu äußern, und die Höflinge denehrwürdigen Greis belachten, sagte Sully dem Könige:„Ihr Vater, mein König und Herr! pflegte diese Leutezu entfernen, wenn er sich mit mir berathen wollte;"und der König fand sich, wenigstens diesmal, gezwun-gen, die Lehre seines Unterthans zu befolgen.

3 .

Volkszeitung.

Alle Verordnungen, Gesetzesvorschläge, Berichte,Gutachten und solche Maßregeln, welche die Regierungnach den bisherigen Grundsätzen verpflichtet, oder welchesie gesinnet ist, dem Publikum mitzutheilen, um dieMeinung der Verständigen darüber zu vernehmen, müs-sen in ein eigens hiezu bestimmtes öffentliches Blatteingerückt werden, damit Jedermann wissen möge, wasdie Regierung thut und verlangt. Zugleich könnte damiteine andere Einrichtung, ich meine, die Mittheilungnützlicher Erfindungen, wissenswerther Neuigkeiten, edlerHandlungen u. dergl. verbunden werden. Alles, waszur Dolksaufklärung beitragen kann, finde darineine gute Aufnahme. Ich würde darauf antragen,