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Ueber Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritannien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit / nach amtlichen Urkunden von Caesar Moreau
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Examination der Nach Messer rc. in den englischen Häfen unterworfen seyn sollte. (Foedera V. V.p. 38. 53. 59. 74.) Auf diese Art ward das frühere Gesetz gegen die Jmportation fremderTuche wieder umgeworfen.

Als das Parlament dem König'20000 Säcke Wolle bewilligte, so verordnete er, ohne daszuvor gegebene Gesetz gegen die Ausfuhr im geringsten zu achten, daß diese Wolle verschifft, undSchiffe dazu mit Gewalt aufgetrieben werden sollten. (Foedera Y. Y. p.p. 66. 73. 80.)

1339. Die durch eine Parlaments'.Akte zugestandene Bewilligung, in jedem Theil Eng«lands Wollenmanufakturen ohne Hinderniß anzulegen, scheint durch den Magistrat zu Bristol, alsnur auf Fremde sich beschränkend, angesehen, worden zu seyn, oder sie beachteten diese Paria«ments-Akte so wenig, daß sie dem Thomas Blankct und einigen andern ihrer Bürger nachstell«ten, weil diese Maschinen angeschafft und fremde Arbeiter gemiethet hatten, um Wollenmanufak-turen in ihrer Stadt anzulegen. So wurden die Wollenmanufakturen im Mittelpunkt des Lan-des bei ihrem ersten Erscheinen entmuthigt, bis daß die Regierung dem Mayor rc. zu Bristol Be«fehle ertheilte, die Einwohner in ihren verdienstvollen Unternehmungen nicht weiter zu stören.(Foedera V. V, p. 137.)

1340. Das Parlament bewilligte dem Könige den neunten Theil der Lämmer und derWolle, die in den nächsten zwei Jahren producirt werden würden, und außerdem noch eine Ab-gabe von 40 Sch. pr. Sack (von 26 Stein und 14 Pfd.), und von 40 Sch. auf 300 Woll-felle, welches auf die Exportation gezahlt, und damit bis 1341 fortgefahren werden sollte. AusRücksicht für diese Verwilligungen gab der König sein Recht auf die Feudal-Abgaben, bei Ge-legenheit der Krönung seines ältesten Sohnes und bei der Verheirathung seiner ältesten Tochter,auf (Foedera Y. Y. p. 527. 8 tat. 5. 25. Edw. III. c. 11.), und verpflichtete sich, nach1341 nicht mehr als 6 Sch. 8 D. pro Sack Wolle, und 6 Sch. 8 D. pro 300 Felle zu ver-langen. Die Woll-Äusführer sollten darin eine Sicherheit finden, daß, für jeden aus Englandausgeführten Sack Wolle, sie innerhalb dreier Monate Silber in Barren, zum Werth von zweiMark, in die Königl. Münze einliefern und dafür zwei Mark geprägtes Silber empfangen soll-ten.. (Stat. 14. Edouard III.)

1344. Die fremden Tucharbeiter, die sich in London niedergelassen hatten, sich auf desKönigs Schutz verlassend, wurden jetzt gemißhandelt und von dem Volke bedroht, welches tollgenug war, zu glauben, daß das, was diese würdigen und fleißigen Fremden verdienten, ihnengeraubt sey. Der König verordnete daher dem Mayor und den Sheriffs Londons, zu proklami-ren, daß Niemand den Fremden eine Beleidigung zufügen sollte, und die, welche dagegen han-deln würden, einzukerkern. (Foedera Y. Y. p. 430.) (Hatte das Volk noch fortgefahren, dieFremden zu beleidigen, wie dies oft früher gegen die Juden geschah, so würde England nocheinige Jahrhunderte von den Niederlanden für den Wollkauf uttd für den Ankauf feiner, Tucheabgehangen haben).

1348. In diesem Jahre entstanden viel Unruhen in Flandern unter den Webern, 600