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Ueber Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritannien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit / nach amtlichen Urkunden von Caesar Moreau
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2 Stück rothbraun (Müsset) Mustrevilers,

2 * Schwarz von Lyre,

1 * weiß wollen Tuch,

300 - Essecker, enge für Livreen,

60 Rollen gesponnen;

ferner für die Gräfin verschiedene abgeschnittene Quantitäten diverser Wollentuche, 2 Stück weißKersey, 3 Mäntel von Kaninchen, li Zimmer (Timber) (ä 40 Häute) Marder-Pelzwerk.(Foedera Y. X. p.p. 391. 398.)

1429. Zum Vortheil Englands und um dessen Reichthum zu vergrößern, ward verordnet,baß die Preise der Wolle und der Wollenfelle erhöht werden sollten, und daß diese Artikel denKaufleuten Genua's, Venedigs, Toscaniens, der Lombardey, Florenzs und Cataloniens nur gegenGold und Silber verkauft werden sollten. (Acte Henry 6- c. 18.)

1437. Der Haupt-Ausfuhrartikel Spaniens war Wolle. Dagegen empfingen die Spanierfeine Tuche aus Apres, welche vorzüglicher als die englischen (Tuche von Curtrike oder Courtray)befunden wurden. Die Flamlander konnten kein gutes Tuch von spanischer Wolle allein machen,und waren genöthigt, sie mit englischer zu mischen; diese war die Hauptstütze ihrer Manufakturen,und sie konnten ohne diese weder bestehen, noch ihre zahlreiche Bevölkerung versehen, da ihr Landkaum Futter für einen Monat im Jahre lieferte.

1438. Die Wolle Englands war vorzüglicher, als die spanische. Ein authentischer Beweisihrer Vorzüglichst geht,aus den Gesetzen hervor, die zu jener Zeit durch den. Municipal-Magi-strat Barcelona's erlassen wurden, um die Tuch-Manufakturen, wo feine englische und anderefeine Wolle gebraucht wurde, zu reguliren.

Die erste Sektion verbietet die Mischung irgend einer Wolle mit der englischen (gleich der' Verordnung in dem Patent, welches König Heinrich der 2te den Webern zu London ertheilte) —die übrigen 30 Sektionen sind mit Vorsichtsmaßregeln angefüllt, um ,die Reinheit der Wolle beimSpinnen und in allen übrigen Theilen der Fabrikation zu erhalten, und gegen das Herunterbrin«gen der Fabriken; ferner mit Regeln wegen der Inspektion der fertigen Waaren, und um dieQuantität durch authorisirte Marken zu erkennen. (Capmanny Mem. bist. de BarcelonaV. II. Col. dipl. p. 427.)

1449. Englische Tuche wurden, jetzt in Brabant, Holland und Seeland verboten; da diesindeß als dem vorhandenen Traktat entgegen gehandelt betrachtet wurde, und zum Nachtheil derWeber, Walker und Färber, so wie der Frauen, welche webten, Wolle krempelten (carders) undspannen, so wie aller übrigen im Handel Jnteresstrten war, so ward im Parlament beschlossen,daß, wenn der Herzog von Burgund diese beleidigende Verordnung nicht zurücknähme, keine Waare,die in seinen Ländern gemessen oder fabricirt sey, in England eingelassen werden sollte. (Act. 27.Henry YI. c. 1.)