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durch die Hülfe dieser Auswanderer haben sie ihre Tuch - Fabriken sehr verbessert, und inder einen Provinz Jahr ein Jahr aus 24,000 bis 26,000 Stück Tuch jährlich angefertigt. —Ferner bemerkte er, daß in den letztem Jahren die Holländer aus Biscaya wenigstens der dor-tigen Wolle exportirt haben, und dort von ihren Stoffen und Sayes vcrhaltnißmaßig verkauft —auch daß die Franzosen viel Wolle aus Biscaya beziehen, woraus sie zu Roucn und andern Or-ten Tuch fabriciren. — Er schlug vor, eine Haupkniederlage anzulegen, um alle spanische Wolledarin aufzukaufen, und dadurch die Franzosen, die unsere Tuche verboten hatten, die Holländerund alle anderen Nationen zu zwingen, alles Tuch, welches sie gebrauchen, von uns zu nehmen.Dies Projekt kam nicht zur Ausführung; es war eine sehr fein gesponnene Theorie, die schwer zurPraxis zu reduciren war. (Itiurloe V. 1. p. 201.)
1659. In diesem Jahre ward der, vortheilhafte Frieden in den Pyrenäen geschlossen. —Spanien gab den Franzosen vollkommene Freiheit, ihren Handel im Auslande zu verbessern, undvorzüglich den mit Wollen-Waaren nach der Türkei; diesen brachten sie mit Hülfe der spanischenWolle in Kurzem zu solcher Vollkommenheit, daß sie dadurch in den Stand gesetzt wurden, denGrund zu der englischen Levante oder türkischen Kompagnie, und der holländischen und venetiani-schen zu legen. Ihr sehr geschickter Staatsmann Colbert trug bald darauf sehr viel bei, ohneirgend Kosten zu sparen, jedweden Zweig des Handels zu verbessern, sowohl durch Prämien, als Er-lassung der Zölle und Abgaben und der Packhofskosten rc. — Man sagt indeß, daß sie anfäng-lich, um ihren Waaren in der Türkei Eingang zu verschaffen, Gebrauch von dem Namen eng-lischer Kaufleute daselbst gemacht und, da die englischen Tuche so berühmt waren, die ihrigenDrap de Londres genannt haben.
1660. Das Parlament verbot neuerdings sowohl die Ausfuhr lebendiger Schasseals derWolle und- des Wollengarns bei Strafe der Konfiskation der Waare und des damit beladenenSchiffes, bei Zahlung von 20 Sch. für jedes Schaaf und von 3 Sch. pro Pfb. Wolle, undnoch außerdem bei dreimonatlicher Gefängnißstrafe für den Besitzer des Schiffes. (12. 6»r. II,c. 32.)
1661. Die Kaufleute und Tuchfabrikanten von Exeter und anderen Theilen des westlichenEnglands (welche von der Handels-Kompagnie als solche betrachtet wurden, die sich ihrer Pri-vilegien unrechtmäßiger Weise anmaßten) erhoben viele und laute Klagen, vorzüglich in 1643bei dem Hause der Gemeinen, so auch in 1643 bis 1645. — Dies thaten sie nun von Neuembeim Parlament, und nannten in ihrer Vorstellung die Kompagnie Monopolisten und solche, dieden Verkauf unserer Woll-Manufakturwaaren aufhielten.
Da es möglich ist, daß einige von den gemachten Einwendungen, wenn gleich nur wenigbegründet, später erneuert werden können, und da es einiges Licht über den Stand der Woll-Ma-nufakturen Englands verbreiten kann, so folgt hier, was im Allgemeinen als Einwand angeführtwurde; nämlich:
Wenn der ganze Handel der Woll-Manufakturen mit Deutschland und den Niederlanden,
wel-